EU schreibt endgültig Verkauf der HSH vor

Es ist formal keine Überraschung: Die EU-Kommission hat heute offiziell das bestätigt, was seit Oktober 2015 vorläufig mit Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen worden war – und noch ein bisschen mehr:

  1. Die HSH Nordbank wird aufgespalten in eine “neue Bank”, die das Kerngeschäft erhält, und in eine Holdinggesellschaft. Die Holding zahlt die Gebühren für die von den Ländern gewährte 10-Milliarden-Garantie. Die Garantiegebühren gehen an die ebenso ländereigene hsh finanzfonds AöR.
  2. Die “neue Bank” mit neuem Namen muss bis Februar 2018 von den Ländern verkauft werden – zu mindestens 75 Prozent. Sie dürfen also ein Viertel behalten und damit weiterhin Banker spielen. Findet sich kein Käufer, wird die “neue Bank” zerschlagen und in Teilen verkauft.
  3. Vor ihrem Verkauf darf die “neue Bank” sich noch von bis zu 6,2 Milliarden Euro an notleidenden Schiffskrediten erleichten und sie auf die Länder übertragen, die diese mit gutem Steuergeld bezahlen. Die ebenfalls eigens dafür gegründete Zweckgesellschaft namens hsh portfoliomanagement AöR erhält den Kreditschrott. 2 Milliarden notleidender “Vermögenswerte” darf die HSH zudem “am Markt” verkaufen.
    Und: Und das ist neu:
  4. Die HSH muss an die Holdinggesellschaft einmalig 260 Millionen Euro zahlen, damit diese die Garantiegebühren und ihre Betriebskosten begleichen kann, ohne selbst Kredite aufnehmen zu müssen.

Soweit, so klar.

Und doch so unklar. Aus diesem Grund ist der EU-Entscheid dann doch überraschend. Zumal das verschärfende Element – eine Einmalzahlung an die Holding – nicht von der EU publiziert wurde, sondern von der HSH Nordbank in einer Pressemitteilung.

Hier einige kurze Gedanken zu diesem wenig detaillierten, veröffentlichten Entscheid und den bisherigen Entwicklungen:

  1. Die Details der Holdinggesellschaft bleiben für die Öffentlichkeit im Dunkeln.
    Die EU-Kommission soll dieses Konstrukt – Holding und “neue Bank” – ausgearbeitet haben. Sie geht in ihrer Beihilfeentscheidung aber in keiner Weise darauf ein.
    Nach bisherigen Angaben in diversen Wortprotokollen der Parlamente soll es so sein, dass die Hauptanteilseigner der HSH, die Länder, ihre HSH-Anteile in diese Holding einbringen. Clou der Konstruktion soll sein, dass die Holding die Garantiegebühren zahlt und nicht mehr die HSH. Überwiesen werden die Millionen an die ebenfalls ländereigene hsh finanzfonds AöR. Die Länder zahlen damit an sich selbst eine Gebühr und zwar dafür, dass die HSH in Kürze die volle Garantiesumme von bis zu 10 Milliarden bei ihnen abrechnen wird, um ihre Verluste auszugleichen und den Gläubigern kein Geld schuldig zu sein.
  2. Über Einnahmen wird die Holding nicht verfügen. Woher auch. Sie erhält allerdings, wie die HSH Nordbank schreibt, einmalig 260 Millionen Euro von der HSH. Damit hatte die EU dann doch ein Einsehen mit den Steuerzahlern, damit die nicht auch noch die Gebühren für die Garantie zahlen müssen, die sie der Bank selbst geben, und die die HSH in diesem und nächsten Jahr sehr wahrscheinlich einlösen wird. Wer weiß aber schon, wie lange die 260 Millionen Euro reichen …
  3. Sollte die HSH Nordbank verkauft werden, erhält voraussichtlich die Holding den Kaufpreis. Damit könnte sie die Garantiegebühren und Teile der Verluste ausgleichen. So stelle ich mir das Kalkül der Politik vor.
    Was aber, wenn die “neue” HSH nicht verkauft werden kann und bei der Zerschlagung die Verbindlichkeiten bei Gläubigern und Kunden größer sind als die Vermögenswerte, die die HSH hat und die zu Geld gemacht werden könnten?

    Diese Verbindlichkeiten kämen Verlusten gleich, die die Holding zusätzlich zu den Gebühren zu tragen hätte und für die die 260 Millionen Einmalzuschuss sicher nicht reichen werden. Im EU-Entscheid findet sich dazu nichts und auch nicht in den öffentlichen Parlamentsprotokollen und Diskussionen.
  4. Aufgeklärt wird auch nicht der Widerspruch, dass die EU in ihrem Entscheid vorgibt, dass die HSH bis zu 2 Milliarden notleidende Kredite noch fix “am Markt” verkaufen darf. Die HSH selbst spricht von 3,2 Milliarden Euro notleidender Kredite, die sie “am Markt veräußern und die daraus entstehenden Verluste sofort gegen die Garantie abrechnen” darf.
    Was nun? 2 Mrd. oder 3,2 Mrd.? Das macht einen erheblichen Unterschied.
    Stößt die HSH dieses und nächstes Jahr 3,2 Milliarden notleidender Schiffskredite statt 2 Milliarden am Markt ab, wird sie einen weitaus höheren Verlust realisieren, den sie sofort den Ländern in Rechnung stellen darf – über die Garantie.

    Denn: Die notleidenden Kredite sind am Markt keine 3,2 bzw. 2 Milliarden mehr wert, sonst bräuchte es diese ganze Rechenakrobatik der Verlustschieberei nicht. Sie sind höchstens ein Drittel, wenn nicht sogar noch weniger, wert. Und das bedeutet potentielle Verluste von mehr als 2,1 Milliarden Euro bzw. 1,3 Milliarden Euro. Zwischen den beiden Milliardenverlustbeträgen liegt ein beträchtlicher Unterschied von mehr als 800 Millionen Euro.

Neuer Zungenschlag der EU zum Bank-Verkaufspreis

Sehr bemerkenswert an der deutschen Fassung der Pressemitteilung der EU-Kommission zu dieser Angelegenheit ist auch dieser Passus, in dem es um den Verkauf der “neuen Bank” geht:

Wenn das Veräußerungsverfahren in einem oder mehreren beihilfefreien positiven Preisangeboten resultiert, wird die Kommission die Rentabilität des aus dem Verfahren hervorgehenden Unternehmens prüfen.
Gehen im Rahmen des Veräußerungsverfahrens keine derartigen beihilfefreien Angebote mit positivem Preis ein oder gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass das aus der Veräußerung hervorgehende Unternehmen nicht rentabel (viable) wäre, darf die Veräußerung nicht vollzogen werden.
In diesem Fall wird die Bank das Neugeschäft einstellen und die Vermögenswerte mit dem Ziel der Abwicklung verwalten.

(In der englischen Fassung steht “viable”. Das kann rentabel heißen, wie es offiziell übersetzt wurde. Ich würde es hier aber mit “lebensfähig” ins Deutsche übertragen. Hervorhebung von mir.)

Das aber heißt:
Nicht die Länder entscheiden darüber, in welchem Zustand sie die “neue Bank” verkaufen, sondern die EU entscheidet es. Ist die “neue Bank” in den Augen der EU-Wettbewerbsbehörde nicht lebensfähig, genau wie jetzt die HSH Nordbank, darf sie nicht verkauft werden, sondern wird statt dessen abgewickelt.

Ein neuer Zungenschlag, den ich bisher so noch nicht gelesen oder auch gehört habe in Gesprächen.

Und noch einen neuen Aspekt bringt die Pressemitteilung der EU-Kommission in den Verkauf der “neuen Bank” ein:

Um die Veräußerung zu erleichtern, wird die Tochtergesellschaft einer weiteren Umstrukturierung unterzogen. 

2016 und 2017 wird die “neue HSH” also auch noch umstrukturiert werden müssen. Was das heißen könnte? Einen weiteren Arbeitsplatzabbau zum Beispiel, Rückzug aus unrentablen Geschäften, Senken der Kosten, (vorübergehende) Bilanzentlastungen durch weitere Auslagerungen von notleidenden Schiffskrediten durch Konstrukte wie “Nautilus” (hier und hier) … 

2 Gedanken zu „EU schreibt endgültig Verkauf der HSH vor

  • 28. Mai 2016 um 09:02
    Permalink

    Hallo Frau Parthum,
    zufällig bin ich über die (Ihre) folgende Passage gestolpert:

    “Das aber heißt: Nicht die Länder entscheiden darüber, zu welchem Preis und in welchem Zustand sie die „neue Bank“ verkaufen, sondern die EU entscheidet es. Ist die „neue Bank“ in den Augen der EU-Wettbewerbsbehörde nicht lebensfähig, genau wie jetzt die HSH Nordbank, darf sie nicht verkauft werden, sondern wird statt dessen abgewickelt.

    Ein neuer Zungenschlag, den ich bisher so noch nicht gelesen oder auch gehört habe in Gesprächen.”

    M.E. war dies bereits in der Gesetzesvorlage der involvierten Länder, d.h. schon ca. Ende November 2015, enthalten. Dort wurde es konkret als die sog. “Zweite Lebensfähigkeitsprüfung” (Anm.: die sich die EU vorbehält) bezeichnet.

    Zu diesem Zeitpunkt fand ich eine Investition in die LT2-Anleihen der HSH interessant.

    Freundliche Grüße
    M. Sitter

    Antwort
    • 28. Mai 2016 um 15:57
      Permalink

      Hallo Hr. Sitter!
      In der Tat steht in der Gesetzesvorlage der Satz, “Die Europäische Kommission hat sich dabei eine abschließende Lebensfähigkeitsprüfung für die mit dem Verkauf der Bank neu entstehende Einheit vorbehalten.”
      Eine Lebensfähigkeitsprüfung vorbehalten – das hatte ich damals so interpretiert, dass die Kommission nochmal draufsieht auf die neue Bank, aber nicht die letzte Instanz beim Verkauf ist. Eine Fehlinterpretation von mir, denn in der Pressemitteilung des Kommissionsentscheids steht es jetzt ja unmissverständlich drin.
      Deshalb war es für mich ein neuer Zungenschlag. Wohl auch deswegen, weil ich mich nicht erinnern kann, dass die Länderpolitiker auch nur ansatzweise einmal angedeutet hätten, dass die EU den Verkauf letztlich abnickt und nicht sie … die ja die HSH nach eigenen Bekunden vor allem deshalb 2009 mit Milliarden versorgt haben, um selbst entscheiden zu können und nicht sich von Bund und Kommission etwas diktieren zu lassen.
      Vielen Dank für den Hinweis!
      Und fürs Mitlesen.

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