Wortklauberei, Undisziplin und Unterstellungen.
Am 41. Prozesstag wurde mal wieder viel durcheinander geredet. Der Wirtschaftprüfer Christoph Hultsch war erneut als Gerichts-Sachverständiger geladen. Die Verteidigung hatte noch einmal das Fragerecht. Im Laufe dieser Befragung sah sich der Verteidiger von Ex-HSH-Chef Hans Berger, Otmar Kury, dazu veranlasst, die Beteiligten zur Räson zu rufen, sie sollten doch bitte die “prozessuale Disziplin wahren!”.
Gerichts-Gutachter Christoph Hultsch bringt eben die Gemüter in Wallung, vor allem die der Verteidigung im Gegenspiel mit der Staatsanwaltschaft.
Wortklauberei um abdiskontieren
Während seiner Befragung durch die Verteidiger entfuhr Hultsch einmal die Bemerkung ” …. das ist doch Begriffsreiterei! …”
Da hatte die neu von Verteidiger Gatzweiler hinzugezogene Haftungs- und Prozessrechtlerin Christine Volohonsky mit dem Gutachter schon etwa eine dreiviertel Stunde gesprochen, ohne dass sich erkennen ließ, worauf sie hinauswollte. Als sie ihm dann einen Satz in seinem Gutachten vorhielt und diesen bewertete und dem Sachverständigen andiente, er stimme ihr doch zu, dass es doch eher so und so sei … da erlaubte sich der Sachverständige die Bemerkung mit der Begriffsreiterei (wie der Satz lautete, den die Verteidigerin dem Sachverständigen vorhielt, konnte ich wegen seiner Kompliziertheit nicht mitschreiben.)
Auch Verteidiger Otmar Kury mäkelte an einem Wort im Vorgutachen herum, an “abdiskontieren”. Was der Gutachter denn damit genau meine? Abzinsen oder diskontieren? (Anmerkung: Beides sind Begriffe aus der betrieblichen Investitionsrechung, die dasselbe meinen) Das wären doch die richtigen Begriffe, Herr Sachverständiger, sagte Kury sinngemäß.
Hultsch reagierte darauf etwas begriffsstutzig und meinte, ja, es müsste eigentlich diskontieren heißen, ohne aber zu erklären, dass “abdiskontieren” einfach Umgangssprache unter Wirtschaftsprüfern ist und eine Mischung aus abzinsen und diskontieren. Hultsch ließ sich so einiges gefallen, ohne verärgert zu reagieren.
Verteidiger bezichtigt Gerichts-Gutacher der unwahren Aussage
Otmar Kury warf ihm dann noch vor, er, Hultsch, habe Kury auf eine Frage nicht wahrhaftig geantwortet. Warum er das getan habe, fragte Kury — durchaus in einem scharfen Ton. Eine irritierende Frage. Denn das, was Kury dem Sachverständigen unterstellte, hat dieser nicht gesagt. Ich war dabei.
Christoph Hultsch hat die der Frage innewohnende Unterstellung des Verteidigers jedenfalls nicht angefochten. Er klärte den Sachverhalt auf und beantwortete anschließend weiter stoisch die Fragen der Verteidiger. Dabei kam u.a. das hier heraus:
Weitere Aussagen des Gutachters:
- Hultsch wisse, wie ein gewissenhafter Geschäftsleiter zu handeln habe, weil er selbst schon mal Leiter der Kreditprüfung war, und weil er unzählige Vorstandsvorlagen für Kredite gelesen und geprüft hat
- Banken sind über die Mindestanforderungen an das Risikomanagment, den MaRisk, verpflichtet, alle Risiken selbst zu prüfen und sich nicht auf extrene Ratings von Agenturen wie Standard&Poors zu verlassen
- in der Vorstandsvorlage fehlen Anker für das Erkennen der Risiken, wie das ökonomische Eigenkapital, Marktpreise und Spreads (externe Ratings über Ausfallrisiken und interne Investitionsvorgaben reichen nicht aus)
- es finden sich handwerkliche Fehler in der Vorstandsvorlage und Widersprüche, die nicht aufgelöst werden, z.B. steht drin, dass die HSH ein Mitentscheidungsrecht bei Teil-B hätte, hat sie aber nicht, wie die späteren Verträge zeigen
- die Verfasser der Vorstandsvorlage quantifizieren Positives, also belegen es mit Zahlen, Negatives aber wie Risiken beschreiben sie nur rudimentär und beziffern es nicht
- in der Vorstandsvorlage wird nicht beschrieben, wie der Risikotransfer aus Teil-A stattfindet, also die Entlastung des HSH-Eigenkapitals in Höhe von 128 Millionen Euro; das aber sei gewöhnlich bei Entlastungstransaktionen
- neue Geschäfte wie Omega 55 werden gewöhnlich zuerst in Vorstandsbesprechungen diskutiert, bevor der Auftrag ergeht, intern den Prüfprozess anzustoßen, um das Geschäft vorzubereiten
- Vorstandsvorlagen müssen auf plausiblen Informationen fußen, das aber sehe Hultsch in dieser zu Omega 55 nicht
- es fehle der rote Faden in der Vorlage, deshalb hätten die Vorstände definitiv nachfragen müssen
Verteidigung will Gutachter nicht entlassen
Am Ende der Befragung widersprach Norbert Gatzweiler, Anwalt von Peter Rieck, der Entlassung des Gutachters Hultsch. Er hätte dazu eine mehrseitige Erklärung vorbereitet.
Richter Marc Tully ließ den Gutachter dennoch gehen und unvereidigt. Er sicherte Gatzweiler aber zu, dass wenn das Gericht Gatzweilers Antrag statt gebe, werde der Sachverständig erneut geladen.
Das Gericht hat einen weiteren Gutachter beauftragt. Es ist Prof. Martin Hellmich von der Frankfurt School of Finance. Er soll sich den Marktwert des Teil-B ansehen, den Wert des synthethischen CDO. Denn hier geht es um die Frage: Hatte dieser zum Zeitpunkt der Unterschrift der Vorstände zwischen dem 17. und 20. Dez 2007 bereits an Wert verloren? Die Vorstände also ein Verlustgeschäft unterzeichnet und der HSH damit bei Vertragsabschluss bereits einen Vermögensschaden zugefügt?
Synthetische CDOs gehören zu den kompliziertesten Finanzprodukten, die es gibt. Selbst viele Insider verstehen von diesen Konstrukten zu wenig, um die Risiken daraus korrekt abschätzen zu können (sofern dies überhaupt geht).
Ich bin gespannt, wie sich das Gericht dieser Thematik nähert.
Ich glaube aber, die Frage ist eher, ob die HSH Nordbank für Teil B einen angemessenen Preis zum Geschäftsabschluss bezahlt hat – oder ein Wertpapier zum Kurs von 100 gekauft hat, dessen tatsächlicher Wert beispielsweise nur noch bei 90 gelegen hat. Das ist für synthetische CDOs schon schwierig genug zu berechnen, da es keine öffentlichen Kursinformationen darüber gibt.
Ob die HSH einen, wie Sie schreiben, “angemessenen Preis” für Teil B “bezahlt” hat, das soll ja Martin Hellmich durchleuchten. Also ob am 21.12.2007 mit Vertragsabschluss der CDO (genauer: STCDO) noch kurs 100 hatte oder doch schon 95,90 oder noch tiefer. Das wäre dann ein Vermgögensschaden schon bei Vertragsabschluss.
Ich bin sehr gespannt, wie der Professor dieses synthethische Papier bewertet.