In eigener Sache: Zwei Verteidiger schicken mir Abmahnung.

Ich habe am Montag, 24.2.2014, von zwei Verteidigern der angeklagten Ex-HSH-Vorstände Post erhalten, von Prof. Norbert Gatzweiler und seiner Kanzleikollegin, Ehefrau und Verteidigerin von Bernhard Visker, Gaby Münchhalffen. Sie wollten mich mit einer Unterlassungserklärung / einer Abmahnung in Anspruch nehmen bei einem Gesamtstreitwert von 100.000 Euro. Gesetzte Reaktionsfrist: 24.2.2014 – also nicht mal ein Tag.

Ich habe die Abmahnungen und die Unterlassungserklärungen gründlich gelesen und in den beanstandeten beiden Berichten kleine Änderungen vorgenommen, um eine Klarstellung zu erzeugen, ohne aber die Berichterstattung zu verzerren und ohne – wie vom mandatierten Medienanwalt Ralf Höcker vorgeschlagen – die Berichte vollständig aus dem Blog zu entfernen.

Über den weiteren Verlauf der gegen mich angestrengten Abmahnung werde ich Sie informieren. 

Mein Anliegen ist die Berichterstattung über einen historischen Prozess gegen einen Gesamtbankvorstand und die Frage, wo die Grenze verläuft zwischen einer unternehmerischen Entscheidung für ein Bankgeschäft und einer strafrechtlich relevanten Entscheidung. Da die großen Medien den Prozess nicht oder nur sehr sporadisch begleiten, tue ich es — hier, auf diesem Blog, um das Urteil nachvollziehbar zu machen und um Einblicke zu geben, wie ein Strafgericht, wie Verteidiger und Angeklagte in so einem Verfahren agieren. Denn: Das geht die Öffentlichkeit an. 

5 Gedanken zu „In eigener Sache: Zwei Verteidiger schicken mir Abmahnung.

  • 25. Februar 2014 um 13:45
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    Liebe Kollegin, weiter so und richtig so!

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  • 25. Februar 2014 um 18:39
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    Bitte bleiben Sie bei Ihrer wichtigen Berichterstattung !

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  • 26. Februar 2014 um 08:48
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    Hallo Frau Parthum. Bitte bleiben Sie in bewährter Form dran. Danke.

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  • 27. Februar 2014 um 16:32
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    Ihr blog erfüllt die ganz wichtige Funktion der Neuen Medien: die Herstellung einer echten Öffentlichkeit in einem wegweisenden Prozess. An diese Form der Transparenz wird sich auch der etablierte Gerichtsbetrieb gewöhnen müssen.
    Vgl. auch http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/uber-dieses-blog/

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    • 27. Februar 2014 um 16:51
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      Ja, so sieht es für mich auch aus. Einige der Verteidiger ertragen es nur schwer, dass ihnen die Öffentlichkeit zusieht und zuhört, jeden Tag. Dabei liegt darin eine große Chance, auch für sie. Der Prozess ist außerdem öffentlich und wir haben in Deutschland Pressefreiheit.
      Eine eingeschränkte Pressefreiheit ist, wenn ich das richtig gelesen habe, sogar ein Revisionsgrund.

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