Finanzkrise: Sind Banker strafrechtlich doch zu fassen?

Die deutsche Justiz tut sich schwer, die kriminellen Verfehlungen von Großbankern, die mitverantwortlich sind für die seit acht Jahren grassierende Finanzkrise und ihre Milliardenschäden, strafrechtlich aufzuarbeiten. Zwar ermitteln Staatsanwälte bundesweit hartnäckig gegen amtierende und frühere Bankvorstände und klagen sie an. Die Strafgerichte aber zogen bisher nur einmal einen Geldmanager im Namen des Volkes für sein Verhalten im Zusammenhang mit der Finanzkrise zur Verantwortung, im Fall der HSH Nordbank wurden die Angeklagten sogar freigesprochen.

Mit dem Urteil im Sal.-Oppenheim-Prozess könnte sich das ändern. Das Urteil wird für diesen oder den nächsten Monat (Juni/Juli 2015) erwartet.

Meist nur Geldstrafen

Der einzige Bankmanager, der bisher für Verfehlungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise verurteilt wurde, ist der frühere Vorstandssprecher der Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen. Seine milde Strafe: Haft auf Bewährung und 100.000 Euro Geldbuße. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf wiesen dem Topbanker vorsätzliche Marktmanipulationen im Juli 2007 nach, um die IKB-Aktie zu stabilisieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Juli 2011 (Az.: 3 StR 506/10).

Meine Analyse über die bisherige rechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise und was das Sal.-Oppenheim-Urteil für weitere, anstehende Untreue-Strafverfahren gegen Bankvorstände ändern könnte, lesen Sie bei www.annotazioni.de: Aufarbeitung der Finanzkrise: Sind Bankvorstände strafrechtlich doch zu fassen?

 

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