HSH-Bilanz 2015: Vorstellung jetzt am 9. Juni

Wie die Bank am frühen Nachmittag mitteilte, wird sie das Geschäftsjahr 2015 in einer Bilanz-Pressekonferenz am 9. Juni vorstellen. Den ersten Termin für den 24. März hatte sie Anfang März auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bund übermittelt Zusagen von Ländern und HSH an die EU

Grundlage für den neuen Termin zur Vorstellung der Bilanz 2015 sei die Einigung im Beihilfeverfahren mit der EU-Kommission, heißt es bei der HSH. Die Pressemitteilung des Hamburger Senates drückt es etwas anders aus: “… die Bundesrepublik Deutschland (hat) der Wettbewerbskommission gestern die beihilferechtlich erforderlichen Zusagen der Länder und der HSH übermittelt, die für eine positive Entscheidung der Kommission … erforderlich sind.” Dazu gehören unter anderem die Zustimmung der Länderparlamente und die Bewertung der zu übertragenden Schiffskredite auf die hsh portfoliomanagement AöR.  

Die Kommission hatte im Oktober des vergangenen Jahres entschieden, die HSH Nordbank sei in den nächsten zwei Jahren zu verkaufen. Wenn dies nicht gelinge, müsse die HSH abgewickelt werden, so die grundlegende Übereinkunft. Die Wieder-Erhöhung der Garantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein von 7 auf 10 Milliarden Euro genehmigte die EU-Kommission deshalb im Oktober 2015 als “Abwicklungsbeihilfe”. Nach heutigem Stand gilt es als wahrscheinlich, dass die HSH die 10-Mrd.-Garantie vollständig in Anspruch nehmen wird. 

Jetzt zunächst bis zu 5 Mrd. Altlasten direkt an die Länder

Vor dem Verkauf bzw. der Abwicklung muss die HSH noch Altlasten in Form von notleidenden Schiffskrediten in Milliardenhöhe verkaufen – zum einen an die Haupteigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein, die diese “Kredite” – eher drohende Verluste – in die im Januar gegründete Abwicklungsanstalt hsh portfoliomanagement überführen. Zum anderen am “Markt”. Im Oktober hieß es dazu: Die HSH dürfe bis zu 6,2 Milliarden Euro an faulen Schiffskrediten direkt auf die Länder abwälzen. Dazu 2 Milliarden fauler Kredite am Markt verkaufen.

Jetzt steht in der HSH-Pressemitteilung – unkommentiert: Die Länder werden “zur Jahresmitte Portfolien in einer Größenordnung von zunächst 5 Milliarden Euro … übernehmen”, und zwar zu Preisen, die die EU-Kommission “ermittelt”. Zusätzlich soll die Bank notleidende, also ausfallgefährdete Kredite von bis zu 3,2 Milliarden Euro “am Markt veräußern”. Kann die HSH dabei die notleidenden Kredite nicht zu einem Preis von 3,2 Milliarden “im Markt” verkaufen, und das ist in einer signifikanten Größenordnung sehr wahrscheinlich, darf sie diese Verluste direkt gegen die 10-Milliarden-Garantie der Länder rechnen. Die Länder übernehmen die Verluste also.

Sinkende Garantieprämie für Länder

Macht zusammen immer noch 8,2 Milliarden Euro faule Kredite, die die HSH vor ihrem Verkauf / ihrer Abwicklung loswerden muss. Nur sind sie jetzt aufgeteilt in 5+3,2 Mrd. statt 6,2+2 Mrd., also 1,2 Milliarden Euro mehr Kredite, die über den Markt verkauf werden sollen. Klingt vielleicht erst einmal nicht schlecht, hat aber für die Länder einen spitzen Haken. Denn: Verkauft die HSH mehr notleidende Kredite aus dem durch die Garantie geschützten Portfolio am Markt, nimmt sie die Garantie schneller in Anspruch als gedacht, denn alle Verluste aus diesem “Marktverkauf” darf sie direkt gegen die Garantie rechnen – auf Kosten der Steuerzahler. Das hat Folgen für die Garantieprämie, die die HSH an die Länder zu zahlen hat. In der Pressemitteilung zur vorläufigen Einigung mit der EU vom Oktober 2015 steht: Die Grundprämie für die Garantie sinkt auf 2,2 Prozent statt bisher 4 Prozent. Die HSH muss diese Prämie auch nicht mehr auf die vollen 10 Milliarden Euro zahlen, sondern nur noch auf den “nicht gezogenen Teil der Garantie”.

Je schneller die HSH folglich die 10 Milliarden bei den Ländern in Anspruch nimmt und diese sich dafür verschulden müssen, desto schneller zahlt die HSH auch keine Garantieprämie mehr an die Länder als Kompensation für die Geldhilfe.

Zu den ursprünglichen Eckdaten der EU-Entscheidung lesen Sie bitte hier.

Bilanzverschiebung folgenlos?

Ist damit jetzt alles wieder zurechtgerückt? Immerhin hält die HSH Nordbank die gesetzliche Dreimonats-Frist zur Aufstellung ihrer Bilanz für das Jahr 2015 nicht ein. Dazu später mehr.

 

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