Autorin

 

 

Mehr als 20 Jahren arbeitete ich freiberuflich als Wirtschaftsjournalistin, Hörfunkfeature-Autorin und Moderatorin – vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie NDR Info, WDR5 und Deutschlandradio Kultur. Meine Themen: Finanzkrise, die Situation in der HSH-Nordbank, die deutschen Abwicklungsanstalten, die bundesdeutsche Staatsverschuldung, das Geldwesen und die Ratingagenturen. Mich interessieren auch die großen Themen Rente und nachhaltige Geldanlagen.

2016 gründete ich die unabhängige Finanzplattform Geldfrau – Frauen können Finanzen und arbeite seither als Finanzcoach für Frauen. Dafür habe ich mich fortgebildet und im Juni 2016 die Sachkundeprüfung zur Honorar-Finanzanlagenfachfrau IHK gemäß §34h GewO erfolgreich abgelegt.

Gelernt habe ich mein journalistisches (Hörfunk) Handwerk beim Lokalsender Radio IN, dem WDR in Köln und bei der BBC in London. Ich bin studierte Diplom-Ökonomin und gelernte Industrieschneiderin. 

Das Online-Publizieren unter WordPress habe ich mir selbst beigebracht, wie die meisten der mehr als 20 Online-Tools, die ich regelmäßig nutze.

Was mich antreibt sind Wissbegierde, das Verstehen-Wollen von Zusammenhängen und mein Gerechtigkeitsempfinden.

Auch deshalb habe ich den Strafprozess gegen die sechs Ex-Vorstände der HSH Nordbank lückenlos beobachtet. Sie standen zwischen dem 24. Juli 2013 und dem 9. Juli 2014 wegen des Vorwurfs der Untreue bzw. Bilanzfälschung vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Hamburg. Dazu haben auch meine Recherchen beigetragen – im Team mit den Kollegen Jürgen Webermann und Peter Hornung aus dem Reporterpool von NDR Info 2008 und 2009.

Der Strafprozess war eine spannende Erfahrung, weil erstmals die Frage behandelt wurde, wo bei Finanzwetten im Vorfeld der Finanzkrise die Grenze zwischen einem unternehmerisch vertretbaren Finanzgeschäft und einem strafbaren liegt und weil erstmals eine deutsche Landesbank einen Blick in ihr Innerstes gewähren musste. Ein erschreckendes Bild. Das Gericht urteilte letztlich am 9. Juli 2014: Die sechs Angeklagten sind nicht schuldig im Sinne der Anklage – Freispruch von schwerer Untreue beziehungsweise Bilanzfälschung wegen nicht gravierender Pflichtverletzungen. Noch ist dieses rechtlich und auch moralisch äußerst zweifelhafte Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Bundesanwalt empfahl dem Gericht, die Freisprüche aufzuheben. Und genau das tat der BGH auch am 12 Oktober 2016: Er hob die Freisprüche im HSH-Verfahren auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Hamburg.

Über das Strafverfahren habe ich im April 2015 ein Prozesstagebuch veröffentlicht. Titel: DR. NO und die Unschuldigen. Besuchen Sie gern dazu meine Website drnounddieunschuldigen.de  Sie können dort das Buch auch kaufen. Nach aktuellem Stand werde ich auch das neue Verfahren beobachten und darüber berichten, auch wenn noch kein Termin für die Neuauflage des Untreueprozesses angesetzt ist.

diedeutschenbadbanks.de betreibe ich unabhängig und auf eigene Kosten. Zusätzlich zur journalistischen Berichterstattung und Einordnung vertrete ich hier offensiv meine persönliche Meinung. Das ist für Journalisten eher unüblich. Wir sind zur Ausgewogenheit verpflichtet. Bei dem Thema Banken und Geldsystem bin ich allerdings nicht gewillt, mich auf meinem privaten Blog an diese Berufsregel zu halten. Hier zeige ich Kante.

Bleiben Sie neugierig, streitbar und frohgemut!
Dani Parthum
Januar 2017