Finanzbehörde: keine konkreten Infos zu Schiffs-Sicherheiten

Seit Mitte des vergangenen Jahres sind die Hamburger und Schleswig-Holsteiner Besitzer eines Korbes voll von völlig derangierten Schiffskrediten. Die Abwicklungseinheit der Nordländer, die hsh portfoliomanagement AöR, hat diese Schiffskredite der HSH Nordbank für 2,4 Milliarden Euro abgekauft. Dahinter stehen 256 Schiffe, von denen die meisten eine “positive Fortführungsprognose” haben sollen. Das meint jedenfalls Finanzministerin Heinold. Sie beruft sich dabei auf die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers, die die Schiffe begutachtet und für gut befunden haben sollen. Stand heute sind die Kredite offiziell nur noch etwa 2 Milliarden wert. Sie mussten bereits abgeschrieben werden. Dass sie überhaupt noch werthaltig sind, bezweifeln Brancheninsider.

Länder und Abwicklungseinheit halten sich jedenfalls wie immer bedeckt, auf welcher Basis sie Kredite und Schiffe bewertet haben und wie die Abwicklung ganz praktisch vor sich gehen soll.

Entlasten Kredit-Sicherheiten die Länder?

Immerhin erklärte der Hamburger Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch, dass Sicherheiten für die aufgekauften Schiffskredite mit auf die portfoliomanagement (poma) übertragen wurden.

Solche Kredit-Sicherheiten lassen sich nutzen, um die Belastungen für die Steuerzahler geringer ausfallen zu lassen. Und das ist ja ein zu Recht erklärtes Ziel der Finanzminister von Hamburg und Schleswig-Holstein, Tschentscher und Heinold: den Schaden so klein wie möglich zu halten — innerhalb der Milliardenverluste.

Denn Sicherheiten lassen sich “versilbern”. Das heißt im besten Fall: Es kommt Geld in die Kasse der portfoliomanagement. Manche Sicherheiten wie Schiffe lassen sich dabei wohl eher langfristig einlösen, private Bürgschaften der Reeder wohl rascher.

Durch die Schriftliche Kleinen Anfrage des LINKEN-Abgeordnete Hackbusch wissen wir:

Alle von der […] Portfolioübertragung erfassten Schiffsfinanzierungsengagements beinhalten ein für Schiffsfinanzierungen übliches Sicherheitenpaket bestehend aus Schiffshypotheken, Sicherungsabtretungen von Chartereinkünften und Versicherungsansprüchen sowie teilweise zusätzlichen Sicherheiten wie Garantien, Kontoverpfändungen oder anderen Sicherheiten.”

Und:

Die Kreditforderungen einschließlich der Sicherheiten wurden […] wirtschaftlich auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen.

 

Das ist alles. Eine recht vage Anwort. Ein Brancheninsider hatte mir schon vor längerer Zeit erzählt, dass bei vielen Schiffen Reeder oft persönlich für Kredite bürgen. Wäre dem so, läge es auf der Hand, die Bürgschaften oder Garantien möglichst rasch einzulösen, um die Verluste zu begrenzen und die Last rechtmäßig zu verteilen.

Wieviele Kredit-Bürgschaften gibt es?

Ich habe deshalb noch kurz vor Weihnachten bei der Hamburger Finanzbehörde mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes angefragt:

  1. Wie sich die genannten Sicherheiten prozentual auf die Schiffe/Kredite aufteilen.
  2. Für wie viele Schiffe/Kredite und welche Schiffsklassen Garantien und/oder Bürgschaften von den Reedern hinterlegt worden sind bzw. es Kontoverpfändungen gibt.
  3. Bei wie vielen Krediten als Sicherheit lediglich das Schiff zur Verfügung steht.

Hamburg ohne konkrete Informationen

Die Behörde reagierte sehr schnell. Schon am 2. Januar hatte ich eine Antwort vorliegen – aus dem Infrastrukturreferat. Alle Achtung! Allerdings war die Antwort ablehnender Art. Die Behörde schrieb:

Die von Ihnen angefragten konkreten Informationen können wir Ihnen nicht geben, da sie uns im Einzelnen nicht vorliegen.

Die Bewirtschaftung des Portfolios erfolgt durch die hsh pm. Die entsprechenden Kreditakten und weiteren Unterlagen liegen bei ihr.

Auch Zusammenfassungen oder Aufstellungen zu den erfragten Informationen hat die Finanzbehörde nicht. Der Anspruch nach dem HmbTG erstreckt sich insoweit nur auf vorhandene Informationen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12).

Bitte beachten Sie, dass die hsh pm nicht in den Anwendungsbereich des HmbTG nach § 2 Abs. 5 HmbTG fällt, da sie nicht der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterfällt.

Aus dieser Antwort halte ich zweierlei fest:

  1. Die Finanzbehörde Hamburg – und damit der Senat unter Olaf Scholz – hat keine konkreten Informationen darüber, welche Schiffskreditsicherheiten die anfallenden Verluste abfedern könnten. Allerdings ist die portfoliomanagent im Besitz dieser Angaben. Als Anstalt öffentlichen Rechts ist sie wie eine Behörde zur Auskunft vorhandener Informationen verpflichtet.
  2. In Hamburg scheitert die Auskunft an der fehlenden Aufsicht. Wer diese hat? Gemäß §12 Absatz 1 des Staatsvertrags zur Gründung der portfoliomanagement ist es das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein.

Versuch 2 in Kiel

Also habe ich eine zweite Anfrage geschrieben. Nachzulesen bei FragDenStaat.de. Diesmal gerichtet an das Finanzministerium in Schleswig-Holstein. Und bitte um Akteneinsicht, oder eine Kopie der vorhandenen Informationen oder eine Zusammenstellung.

Ich gehe davon aus, dass es aufbereitete Informationen zu den Schiffskredit-Sicherheiten gibt. Weil das betriebswirtschaftliche geboten ist. Und weil die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold, öffentlich stets betont:

Monika Heinold

Und zur Vermögenssschonung gehört auch das Inanspruch nehmen von Sicherheiten. Dazu aber muss man sie kennen.

 

To be continued …
4. Januar 2017

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