Gerichtsgutachter: Omega 55 war für HSH von vornherein nachteilig.

Es hat lange gedauert – einen ganzen, weiteren Prozesstag, bis der erste Gutachter im HSH Prozess, der Wirtschaftsprüfer Christoph Hultsch, seine abschließende Einschätzung von Omega 55 abgeben konnte. Wiederum versuchten die Verteidiger, die Aussagen des Gutachters zu unterbinden. 

Die wichtigsten Ergebnisse des gerichtlich beauftragten Gutachtens:

  • Omega 55 hätte nicht genehmigt werden dürfen. Weil das Geschäft schon bei Vertragsabschluss Ende Dezember 2007 für die HSH Nordbank ökonomisch unvorteilhaft gewesen ist. Und zwar völlig unabhängig davon, wie sich die Finanzmärkte später entwickelt haben.
    (In der Vorstandsvorlage selbst erklären die Risikoanalysten der HSH, dass sie nicht abschätzen können, ob die Struktur für die HSH vorteilhaft ist … )
  • Die HSH Nordbank hat alle Risiken der Transaktion übernommen, die französischen Investmentbank BNP Paribas dagegen praktisch keine, dafür aber hohe Prämien und Zinsen kassiert. 
  • Das Omega-Geschäft mit BNP Paribas verstieß gegen Vorgaben der Bankenaufsicht, der Bafin, insbesondere gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, den MaRisk, u.a. weil es für Teil-B von Omega, die komplizierte Verbriefung (der STCDO), keinen eigenen Prüfprozess durch die Abteilung Neue-Produkte-Neue-Märkte NPNM gegeben hat — für den “einfacheren” Teil-A dagegen schon.
  • Angaben zum ökonomischen Eigenkapital fehlen, obwohl das eine zentrale, betriebswirtschaftliche Entscheidungsgröße ist
  • Die Kosten der HSH für Omega 55 überstiegen die möglichen Erträge. (Der BNP Paribas sind keine Kosten entstanden.)
  • Generell sieht der Gutachter die Vorlage als “einseitig positiv” dargestellt, ohne dem eigentlichen Risikoprofil der Transaktion gerecht zu werden. 
  • Es erfolgte keine Abstimmung mit der Bankenaufsicht Bafin, was Ende 2007, als die Finanzkrise massiv heraufzog, aber üblich gewesen wäre.
  • Omega 55 war ein Kreislaufgeschäft und eignete sich deshalb nicht dazu, das Eigenkapital bezüglich möglicher Verluste zu entlasten. Es waren die dafür notwendigen, aufsichtsrechtlichen Kriterien nicht erfüllt.
  • Omega 55 war ein synthethisches Finanzgeschäft mit derivativem Charakter. (Das hat Auswirkungen für die Bilanz, weil es dort hätte anders dargestellt werden müssen, als die HSH es zum 31.12.2007 getan hat.) 

 

Die Entscheidung der Vorstände, Omega 55 zu unterschreiben, ist deshalb für den sachverständigen Gutachter nicht nachvollziehbar. Und es habe ihn erstaunt, dass so ein Geschäft unter kaufmännischen Abwägungen überhaupt zustande gekommen ist. Seiner Meinung nach hätten die Vorstände bei den zuständigen Mitarbeitern nach fehlenden Informationen nachfragen müssen.

Ausführliche Infos über den 36. Prozesstag und weitere Details aus dem Gutachten gibt es demnächst auf diesem blog.

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