Der Zeuge, der nicht kam – wegen Umzugs.

Der Stuhl am Zeugentisch blieb an diesem 34. Prozesstag leer. Der geladene Zeuge Alexander N. ließ sich nicht blicken. 

Daraufhin sprachen Richter und Verteidiger erst einmal über Beweisanträge, um die Zeit zu überbrücken.

Sachverständiger der Verteidigung

Der Verteidiger von Vorstand Peter Rieck, Prof. Gatzweiler, stellte zudem einen Antrag, einen Sachverständigen seiner Wahl vor Gericht zu hören. Er beantragte, das Gericht solle Dr. Dieter Glüder, Vorstand bei der IKB laden, um zu klären, wie sinnvoll der Abschluss des Geschäftes Omega 55 Ende 2007 war.

Das Gericht nahm den Antrag an, wobei sich die Frage stellt: Kann jeder Angeklagte seine Sachverständigen mitbringen? Vermutlich schon. Nur bedeutet das nicht, dass die Richter die Sachverständigen auch anhören und befragen. 

Gericht soll Einladung nochmal schicken

Als der geladene Zeuge Alexander N. auch kurz nach 10 Uhr noch nicht da war, bat der vorsitzende Richter Tully die Gerichtsassistentin, N. auf seinem Mobiltelefon anzurufen.

Der Geladene ging dann auch an sein Telefon und ließ mitteilen: Er sei umgezogen, die Vorladung hätte ihn deshalb nicht erreicht (Nachsendeantrag??) und eine Einladung per Handy-Mobilbox entspräche nicht den Gepflogenheiten. (Richter Bruns hatte N. schon zuvor mehrfach auf seinen Handy-AB gesprochen, weil der sich nicht gemeldet hatte.) 

Das Gericht, so soll der Zeuge am Telefon gesagt haben, solle bitte den Rechtsweg einhalten und wie gewöhnlich eine Ladung an seine neue Adresse schicken.

Ratlose Gesichter

Diese Reaktion am Telefon ließ das Gericht etwas ratlos zurück. Richter Tully hielt sie für “ungewöhnlich” und sagte, er behalte sich die Verhängung eines Ordnungsgeldes vor.

Denn geladene Zeugen in einem Strafprozess müssen per Gesetz erscheinen, es sei denn, sie haben sich zuvor entschuldigt, z.B. wegen Krankheit. Private oder berufliche Gründe sind keine Entschuldigungsgründe und berechtigen nicht zum Fernbleiben. Geladene Zeugen haben sich umgehend bei einem Gericht zu melden, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen können.

Im schlimmsten Fall drohnt ihnen eine Ordnungshaft und das Gericht kann ihnen auch Kosten für die Verteidiger etc. in Rechnung stellen. 

Außer Spesen heute also nicht viel gewesen.  

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