In eigener Sache: Rechtsmittel gegen “Einstweilige Verfügung” eingelegt.

Wie bereits berichtet, bin ich von zwei Strafverteidigern im HSH-Prozess, dem Ehepaar Prof. Norbert Gatzweiler und Gaby Münchhalffen, für zwei Blogeinträge am 24.Februar postalisch abgemahnt worden — gesetzte Frist: 1 Tag, normal sind 5-10 Tage. Sie wollten mir bei 5 Textstellen die Berichterstattung untersagen.

In den Einträgen gehe ich zum einen auf die Akteneinsicht des von Rechtsanwalt Gatzweiler beauftragten Parteigutachters und eine Rüge des Vorsitzenden Richters ein, zum anderen auf Äußerungen der Bankenaufsicht zu den Eigenmitteln der HSH Ende 2007. Gaby Münchhalffen thematisiert das in einem Beweisantrag ebenfalls.

Am 25.2.2014 nahm ich die Einträge offline, überarbeitete teilweise einige der strittigen Passagen – ohne die Berichte zu verzerren — , und sprach am selben Tag telefonisch mit dem prominenten Medienrechtsanwalt Ralf Höcker, den Herr Gatzweiler dafür mandatiert hat, um eine Gesamtlösung zu erreichen. Höcker ist nicht irgendein Jurist. Er betreibt seine Kanzlei in Köln, wie Gatzweiler & Münchhalffen, zählt zu den prominentesten seiner Zunft, ist Professor, Buchautor, Fernsehgast, offensiver Interviewgeber. Zu seinen Kunden zählen u.a. Heidi Klum und Jörg Kachelmann

Per eMail antwortete mir Ralf Höcker nach einem kurzen Schriftverkehr mit mir noch am selben Abend, dass eine Klärung erst „nach Karneval“ möglich sein werde. Ich wartete also auf Rückmeldung — vergebens.

Stattdessen erreichte mich am 17. März eine Einstweilige Verfügung vom Landgericht Köln. Sie war am Aschermittwoch beantragt worden.

Die Verfügung wurde für 2 Punkte betreffend Norbert Gatzweiler erwirkt – nicht für die von Gaby Münchhalffen wortreich abgemahnten Passagen.

Ich habe mir erlaubt, mithilfe des erfahrenen Medienanwalts Jörg Nabert Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung einzulegen. Es liegt jetzt beim Landgericht Köln, über die Notwendigkeit der Verfügung zu entscheiden; den Inhalt habe ich anerkannt; im entscheidenden Punkt bereits im Februar.

Die Staatsgewalt gegen mich als Bloggerin zu mobilisieren,  die mit ihrer Beobachtung eines historischen Bankprozess die komplexe Materie transparent zu machen versucht, persönlich greifbar ist und sich immer gesprächsbereit zeigt, wirkt auf mich wie ein Einschüchterungsversuch – aber nicht wie das ernsthafte Ansinnen, eine möglicherweise falsche Berichterstattung richtig zu stellen.

Für die Einstweilige Verfügung hat Strafverteidiger Gatzweiler u.a. zwei Eidesstaatliche Versicherungen geschrieben. Wir stehen jetzt im April im HSH-Prozess kurz vor einem Urteil. Für die Angeklagten sieht es nach meiner Beobachtung nicht wirklich gut aus. Und doch nimmt sich einer der Strafverteidiger Zeit für so etwas, anstatt fix zum Telefonhörer zu greifen – oder das seinen Medienanwalt erledigen zu lassen – und mir erstmal kräftig und mit Nachdruck zu drohen – dennJournalisten-Bedrohung ist o.k.”, da bin ich durchaus auf der Seite des prominenten Medienrechtsanwalts Höcker, der Herrn Gatzweiler gegen mich vertritt, und der genau dieses Szenario plastisch bei “Vocer.org” beschrieben hat.  Gehört wohl zum Spiel.

Zu Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen gegen Blogger hat der Medienjournalist Stefan Niggemeier eine aufschlussreiche Abhandlung geschrieben und Fragen aufgeworfen, die auch hier zutreffen.  

2 Gedanken zu „In eigener Sache: Rechtsmittel gegen “Einstweilige Verfügung” eingelegt.

  • 6. April 2014 um 17:47
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    Tut mir leid, dass es nun so teuer für Sie wird – ich hoffe, Sie machen mit dem Blog trotzdem weiter.

    Ich denke, bei den Angeklagten und den Anwälten liegen die Nerven soweit blank, dass jede (scheinbar erfolgreiche) Aktion ein willkommenes Ventil zu sein scheint.

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    • 6. April 2014 um 20:39
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      Ja, ich mache weiter mit dem Blog. Ich lasse mich nicht ins Bockshorn jagen.
      Und über die Kosten ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das gehört dem Gericht.

      Antwort

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