Hartmut Strauß: “Einen Pflichtverstoß kann ich nicht erkennen.”

Ex-Risikovorstand Hartmut Strauß hat an diesem 48. Verhandlungstag gleich zu Beginn um das Wort gebeten, bevor sich zum zweiten Mal in diesem Verfahren Ex-Vorstandschef Hans Berger an das Gericht wandte. Strauß hatte die HSH Nordbank 2008 aus gesundheitlichen Gründen verlassen; er schied auf eigenen Wunsch aus der Landesbank aus. In einer der größten Bankenkrisen, die die Welt verkraften musste, stand die HSH damit ohne Risikomanager da. Den Posten übernahm als “Zwischenlösung” Dirk Jens Nonnenmacher mit. 

Seine Sicht der Dinge

Strauß hatte seine Worte vorbereitet, er las sie ab. Offenbar war es ihm ein Bedürfnis, Stellung zu den Untreuevorwürfen zu nehmen, denn er sagte zum Auftakt, er will seine “Sicht der Dinge” und sein “Mitwirken an der Transkation” darlegen, trotz gegensätzlicher Empfehlung. Strauß sprach leise und langsam, nahm immer wieder mal einen Schluck aus seinem Wasserglas. Gleich zu Beginn kritisierte er Staatsanwaltschaft und Medien. Manche Aussage der Staatsanwaltschaft habe Strauss als “empörend empfunden”, wie auch die teils hämische Berichterstattung in den Medien.

Verantwortlichkeiten

Strauß habe sich als Risikovorstand mit der Vorstandvorlage zum Omega-55-Geschäft am 17.12.2007 erstmalig und auch letztmalig befasst. Was nicht überraschend sei, sondern normal, denn die Anbahnung von Geschäften liege “in der Verantwortung der Ressortvorstände”. Sein Verantwortungsbereich erstreckte sich dabei u.a. auf die Überwachung von Kreditrisiken; seine Abteilung KRM (Kredit-Risiko-Management) erstellt aber auch Einschätzungen zu Kreditrisiken bei neuen Geschäften (so genannte “Zweitvoten”), wie für die Vorstandsvorlage zu Omega 55. 

Ausführlich ohne Zeitdruck befasst

Mit den Unterlagen habe er sich “ausführlich befasst” und er fühlte sich auch “nicht unter Zeitdruck“, erklärte Hartmut Strauß. In der Bank sei er als “besonders kritischer Vorstand” bezeichnet worden. Die Bedeutung der Transaktion sei ihm bewußt gewesen, das Eigenkapital der HSH sollte optimiert werden. Denn Ende 2007 war es kaum noch möglich, Kreditrisiken durch Verbriefungen oder Syndizierungen auszulagern. 

Strauß sah es zum Jahreswechsel als erforderlich an, die Kapitalausstattung der Bank z.B. durch Geschäfte wie Omega 55 zu verbessern, um die “Refinanzierungsmöglichkeiten der HSH” in einem Umfeld wachsenden Misstrauens im Markt zu erhalten. Strauß befürchtete, dass “diese sonst ernsthaft in Frage” gestellt war — die HSH also höhere Kosten gehabt hätte bei der Beschaffung von Geld.

Die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote soll aber auch für den bevorstehenden Börsengang enorm wichtig gewesen sein, so Strauß. Die “Erlöse für die Bankeigentümer” aus dem für 2008 geplanten Börsengang sollten nicht gefährdet werden. Der Abschluss von eigenkapitaloptimierenden Geschäften geschah zudem “im Einklang mit dem Aufsichtsrat”.

Komplex aber vertraut, Kreislauf der Risiken nicht erkannt 

Strauß bezeichnete das Geschäft Omega 55 selbst als “zwar komplex”, aber die Bestandteile daraus “waren ihm vertraut” und sie wurden im Markt vielfach auch so benutzt; bei Omega waren sie “neu kombiniert”.

Er sei davon ausgegangen, dass die Liquiditätsfaszilität (eine Art “Dispo” in Teil-B) “nicht durch notleidende Kredite gezogen werden konnte“, so hat er es aus der Vorstandsvorlage herausgelesen. 

Einen Hinweis auf “Risikorückübertragung” von Teil-A auf Teil-B habe er der Vorlagen nicht entnommen (so wie Gerichtsgutachter Christoph Hultsch).

Prüfung durch Rechtsabteilung war vorgeschrieben

Wie Hans Berger anschließend in seiner freien Rede hob auch Hartmut Strauß hervor, dass in der Vorlage zu Omega mehrfach steht, dass die Rechtsabteilung das Geschäft geprüft hatte. Das “war auch zwingend vorgeschrieben”, so Strauß. “Zweifel an der Kompetenz der Rechtsabteilung hatte ich nicht“. Deshalb waren für ihn auch keine Nachfragen erforderlich. 

Allerdings habe er im Prozess erfahren müssen, dass Zeugen bewußt versuchten, “Verantwortlichkeiten von damals zu leugnen oder zu verfälschen”. Namen nannte Strauß nicht. 

Hat Risikoabteilung ordnungsgemäß geprüft?  

Weiter in seiner Rede zitierte Strauß aus einem der beiden Anhänge zur Vorstandsvorlage u.a. den Satz: ” … The impact of a possible rejection by BaFin can not be assessed.” (Die Konsequenzen einer möglichen Zurückweisung durch die BaFin können nicht beurteilt werden.) U.a. aus diesem Satz schloss Strauß: Die Risikomanager von KRM haben sich eigenständig mit den aufsichtsrechtlichen Wirkungen von Omega beschäftigt.

(Laut Aussage von Risikofachmann Andreas B. aus der Abteilung Kredit-Risiko-Management KRM hatte er für die Prüfung von Omega ein Wochenende Zeit, weil er es Freitag nachmittag auf den Tisch bekam mit Abgabedatum Montag, 17.12.2007. Das war der Tag, an dem später zuerst Peter Rieck und dann Hartmut Strauß die Vorstandsvorlage erhielten.)  

Den Hinweis der Risikoabteilung, dass der Zeitrahmen für die Prüfung außergewöhnlich (“extraordinary”) eng war angesichts des Komplexität, befand Strauß nicht als “inhaltliche Einschränkung” sondern als eine “übliche Vorsichtsklausel” und als Hinweis auf eine eher missliche oder schwierige Arbeitssituation. Zeitenge ließ sich nicht immer vermeiden, erklärte der langjährige Ex-Risikovorstand Strauß.

Strauß kannte die Nebenabreden zum Geschäft nicht, weder den “unwind-letter” noch den “none-reliance-letter”.

Wie Vorstandsvorlagen auszusehen hatten, diese Regeln hatte Hartmut Strauß mit erstellt; er prüfte und überarbeitete sie teilweise auch persönlich, berichtete er. Eine Regel hob er hervor — das 4-Augen-Prinzip, das die Unterschriften unter der Vorstandsvorlage und den Einschätzungen von Neue-Produkte-Neue-Märkte und dem Risikovotum auch belegen. 

Schlüssig und mit ausreichenden Infos  

Die Vorstandsvorlage jedenfalls schien ihm “schlüssig”, sie enthielt “ausreichende bankübliche und sachgerechte Informationen” und er hatte dagegen “keine Bedenken”, obwohl noch Angaben fehlten, z.B. zum ökonomischen Kapital. Was aber bei solchen Transaktionen “durchaus üblich” war, dass noch nicht alles ausgehandelt war.

Seine Analyse habe ein “sehr geringes Kreditrisiko für die STCDO” ergeben (die Verbriefung in Teil-B). Und er sei davon ausgegangen, dass in der Verbriefung keine Banktitel (“financials”) enthalten seien, sondern lediglich Anleihen von Firmen und Staaten (“corporates” und “sovereigns”). 

Vertretbare Entscheidung für günstiges Geschäft 

Für Strauß war Omega eine “wirtschaftlich sehr günstige Möglichkeit”, das Eigenkapital der Bank zu entlasten, und er hat mit seiner Unterschrift unter die Vorstandsvorlage damals eine “gut vertretbare Entscheidung im Interesse der HSH getroffen”.

Nicht als Eilbeschluss gesehen

Eilbedürftig schien ihm der Vorgang aber nicht zu sein, deshalb hatte er – als er die Vorstandsvorlage als Zweiter von Peter Rieck erhielt – auch nicht als “Eilbeschluss” an Hans Berger weitergegeben, sondern im Umlaufverfahren (Bergers Unterschrift datiert vom 19.12., also zwei Tage nach Strauss Unterschrift), obwohl Peter Rieck die Vorlage zuvor als “Eilbeschluss” deklariert hatte.

(Hans Berger, der nach Strauß sprach, sah die Vorlage dagegen als “Eilbeschluss” – dieser Unterschied führte in einer Verhandlungspause zu Diskussionen auf dem Flur … zwischen Verteidigern und Angeklagten)  

Kein Pflichtverstoß

Die Bank zu schädigen — nichts habe ihm ferner gelegen, sagte Hartmut Strauß am Ende seiner mehr als einstündigen Rede, so wie die Staatsanwaltschaft es ihm und seinen 5 Kollegen vorwirft. “Einen Pflichtverstoß kann ich nicht erkennen“. 

Strauß hatte zuvor darauf verwiesen, dass ein Vorstand von Amts wegen verpflichtet sei, das Vermögen der Bank zu erhalten und zu mehren; ein “freiwilliger Verzicht auf ertragreiche Geschäfte” könne deshalb auch als “gravierender Pflichtverstoß” gewertet werden. Eine interessante Logik in diesem Zusammenhang.

Einer Befragung durch das Gericht setzte sich Hartmut Strauß im Anschluss an seine “Einlassung” nicht aus.

Gleichklang von Strauß, Berger und Parteigutachter

Wie Hartmut Strauß und Hans Berger an diesem 48. Verhandlungstag ihr Herangehen an Omega 55 beschrieben, klingt für mich an zahlreichen Stellen sehr ähnlich, teilweise benutzten sie die selben Worte z.B. dass die Vorstandsvorlage “schlüssig” war, sie “keine Zweifel” an den Aussagen zur Rechtsprüfung hatten, “kein Grund zur Nachfrage” bestand, sie keine “Bedenken” hatten, dass das Geschäft notwendig und “günstig” war, sie eine Risikorückübertragung in der Vorlage nicht erkannten und das “Risiko begrenzt” war – obwohl die Angabe zum ökonomischen Eigenkapital fehlte -, sie vertraut waren mit den einzelnen Bausteinen des Deals und sie sich auf ihre Vorstandskollegen und Mitarbeiter verlassen haben.  

Sehr ähnlich wie die beiden Ex-Vorstände hatte Parteigutachter Dr. Dieter Glüder im Zeugenstand die Vorstandsvorlage zu Omega 55 analysiert und bewertet siehe hier und hier. 

Zum Nachlesen:
Aussagen des Parteigutachters Dr. Dieter Glüder
Die wichtigsten Aussagen beider Gutachter



2 Gedanken zu „Hartmut Strauß: “Einen Pflichtverstoß kann ich nicht erkennen.”

  • 2. April 2014 um 07:40
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    Für mich klingt das doch sehr nach Organisationsversagen, wenn ein Vorstand erst durch einen Prozess zu erfahren scheint, dass die Unterabteilungen sich auf die Strategie des Vorstands verlassen, so dass der Vorstand sich dann im Prozess beklagen muss, dass sich ehemalige Mitarbeiter anscheinend nur “herausreden”.
    Einen Atemzug später benutzt derselbe Vorstand dieselbe Ausrede umgekehrt: (sinngemäß) “Ich habe mich ja nur auf meine Untergebenen verlassen! Ist doch normal! Die werden auch gut bezahlt und sind kompetent und freundlich! Ich kann doch nicht alles selbst erledigen!”

    Ob man das “eilbedürftig” nennt oder nicht ist m. E. unerheblich, wenn klar ist bei welcher Kürze der Zeit und mit welcher Arbeitsbelastung für Untergeordnete solche Entscheidungen vom Vorstand als ganz normal hingestellt werden.
    Der Vorstand sagt also: es ist bei uns normal, dass sich nachträglich Milliardenverluste aus Geschäften ergeben können, deren Risiken man vorher nicht aus Vorstandsvorlagen erkennen kann, deswegen können solche Geschäfte vom Vorstand ohne Angst vor Verurteilung abgezeichnet werden.
    Danke für das Geständnis.
    Gib dem Untergeben einfach wenig Zeit und habe immer einen Ersatzmann bereit. Lass ihn glauben zu wissen, er handele im Sinne des Vorstands. Dann kann später keiner verurteilt werden, jeder hat ja eine Ausrede: Das Funktionieren der Organisation einer Bank wird gut vorgeführt in diesem Prozess.
    Danke für den Blog, Frau Parthum.

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  • 3. April 2014 um 16:13
    Permalink

    Wie Sie schreiben, stellte Gutachter Hultsch am 37. Verhandlungstag fest, dass das ökonomische Eigenkapital eine zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidungsgröße zur Dimensionierung des Sicherheitspuffers darstellt und ein erster Anker ist, um Risiken beurteilen zu können. Beide jedoch, die Herren Berger und Strauß, konzedieren, dass in der Vorstandsvorlage Angaben zum ökonomischen Eigenkapital fehlten.
    Im Risikobericht 2007 der HSH Nordbank (S. 72 ff.) wird der ökonomische Eigenkapitalbedarf als ein zentrales Instrument zur Steuerung der Risikotragfähigkeit der Bank im Rahmen eines Kapitaladäquanzprozesses beschrieben. So wird der „ökonomische Eigenkapitalbedarf zur Absicherung der unerwarteten Verluste (Gesamtrisiko) regelmäßig der verfügbaren Risikodeckungsmasse (Risikodeckungspotenzial) gegenübergestellt.“ Erstaunlicherweise ist trotz wesentlicher Auswirkungen aus der Subprime- bzw. Finanzkrise auf die Ausfall-, Markt- und operationellen Risiken die ökonomische Risikotragfähigkeit der Bank 2007 auf ein Deckungspotenzial von 45% gestiegen – so der Risikobericht.
    Wie kann ein Kreditrisikomanagement zur Bewertung und Überwachung der Krediteinzelrisiken, für welches der CRO verantwortlich war, funktionieren, wenn der Wertbeitrag (die primäre Steuerungskennzahl) von Omega 55 gerade keine Risiko- und ökonomischen Eigenkapitalkosten berücksichtigen konnte?
    Interessant ist auch der Blick auf den folgenden Risikobericht 2008, der zeigt, dass der Risikodeckungspotenzial-Puffer auf 9% stürzte und damit wesentlich unter dem Zielpuffer von mindestens 41% blieb (S. 87)!
    Ebenso interessant ist auch, wie sich Ende 2007 bereits die Subprimekrise im Marktrisiko der Bank abbildete. Das Gesamt-Value-at-Risk der Bank erreichte am Jahresende sein absolutes Peak. Von der Bank wurden die Alarmzeichen im Risikobericht also selbst aufgezeigt.
    Unter diesen Umständen scheint mir ein Verzicht auf die Entscheidungsgröße „ökonomisches Eigenkapital“ im Vertrauen auf spätere Nachlieferung zumindest leichtsinnig.
    Das Verfahren bleibt spannend.

    Geschäftsbericht 2007:
    https://www.hsh-nordbank.de/media/pdf/investorrelations/geschaeftsber/gb2007/download_4/HSHNordbankGeschaeftsbericht2007.pdf)
    Geschäftsbericht 2008:
    http://www.hsh-nordbank.de/media/de/pdf/investorrelations/geschaeftsber/2008/gb2008/konzernfinanzbericht2008.pdf?

    (Hervorhebungen von D.Parthum)

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