Der 55-Milliarden-Fehler: Will PwC eigenes Versagen vertuschen?

Ganz Deutschland redete im Oktober 2011 über den gigantischen Fehler der Bad Bank der HRE, der FMS-Wertmanagement. Sie hatte in der Bilanz 2010 mehr als 55 Milliarden Euro zuviel an Schulden ausgewiesen. Ein Gau für den Vorstand der Bad Bank, ein Gau vor allem aber für die Wirtschaftsprüfer, die der Bilanz attestiert hatten: Sie ist völlig in Ordnung! Die Wirtschaftsprüfer kamen von der deutschen Marktführerin unter den Prüfgesellschaften, von PricewaterhouseCoopers, kurz PwC.

Der Fehler hatte für PwC ein Nachspiel. Mögliche Konsequenzen aber werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. 

Dem verantwortlichen Prüfer Sven Hauke und seinem Team war der Bilanzfehler bei ihrer Prüfung im Frühjahr 2011 nicht aufgefallen. Obwohl ihnen mit relativ einfachen und berufsüblichen Überschlagsrechnungen hätte auffallen MÜSSEN, dass in der Bilanz bei etwa 40 Milliarden Euro nicht erklärt werden kann, woher sie kommen!

Ich selber hatte das gemeinsam mit einem renommierten Wirtschaftsprüfer errechnet, weil ich mir die Höhe der Bilanzsumme nicht erklären konnte und die FMS-Wertmanagement sich zwar Mühe gab, Erklärungen zu finden, die aber keine waren.

Seit der Fehler im Oktober 2011 publik geworden ist, duckt sich PwC weg.

Bloß keine Fehler zugeben.

Die  Wirtschaftsprüferkammer als berufsständische Organisation hatte am 31. Oktober 2011 per Pressemitteilung angekündigt, die Hintergründe für den beispiellosen Bilanzierungsfehler aufzuklären und bei Fehlverhalten berufsrechtliche Maßnahmen gegen die Prüfer von PwC zu ergreifen. Eine ernste Angelegenheit. Bewertet die Kammer den Fall als weniger schwer, rügt sie die Prüfer oder spricht eine Geldbuße aus. Im schlimmsten Fall droht ein Berufsverbot durch das Berufsgericht. Seither aber schweigt die Kammer.

Auf meine Nachfrage Mitte Februar (2013) hin schrieb mir die Pressestelle der Kammer:

“Das berufsrechtliche Verfahren war am 20. Juni 2012 abgeschlossen. Über den Verfahrens­ausgang kann die Wirtschaftsprüferkammer wegen ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft erteilen.”  (Antwort vom 19.2.2013)

Prüfer kontrollieren Prüfer und behalten das Ergebnis für sich. So steht es in der Wirtschafts­prüferordnung. Aber trifft das auch auf PwC zu? Der bei PwC für die Pannen-Bilanz verantwortliche Wirtschaftsprüfer Hauke lehnt ein persönliches Gespräch mit mir darüber ab.

Er verweist auf die Pressestelle und die schickt trotz umfangreicher Fragen meinerseits eine sehr knappe E-Mail:

“Die gesetzlichen Vorgaben zu Untersuchungen durch die Wirtschaftsprüferkammer schreiben vor, dass Ergebnisse und Details nicht veröffentlicht werden dürfen.”  (Antwort vom 19.2.2013)

Welche gesetzlichen Vorgaben PwC den Mund verbieten, konkretisiert die Prüfgesellschaft auf meine nochmalige Nachfrage nicht. Sie duckt sich weg. Wie bei diesem Fall der gesamte Berufsstand!

Grundsätzlich sind Wirtschaftsprüfer wie Anwälte zu einer strikten Verschwiegenheit über ihre Mandanten verpflichtet. Anders als die Wirtschaftsprüferkammer aber dürften sie schon in Grenzen Auskunft über das Urteil eines Aufsichtsverfahrens gegen sie geben, sagt der Sprecher des Berufsverbandes der Wirtschaftsprüfer IDW, Klaus-Peter Naumann in einem Gespräch mit mir. Und er sagt auch:

“Da gibt es eine Diskussion im Berufsstand, ob man über Berufsaufsichtsverfahren eine erhöhte Transparenz herstellen kann. Ich finde die Forderung nach mehr Transparenz durchaus nachvollziehbar.” (Klaus-Peter Naumann, 25.2.2013)

Gerade in Fälle von besonderem öffentlichen Interessen wie bei dem Bilanzfehler bei der HRE-Bad Bank sieht auch die Kammer Handlungsbedarf.

Die Frage ist auch, ob im Fall von PwC und des 55-Milliarden-Bilanzfehlers das Argument mit den Geschäftsgeheimnissen noch zieht. Die Gesellschaft hatte in früheren Pressemitteilungen bereits selbst viele Details des Falls genannt.

Dass die Prüfgesellschaft eine Mitschuld trägt, hat ihr die Deutsche Bundesbank zudem längst nachgewiesen. Und PricewaterhouseCoopers soll das auch eingeräumt haben. Der Bericht der Bundesbank wird allerdings auch gehütet wie ein Staatsgeheimnis.

Wie schwer wiegt also die Mitschulds PwCs an dem Milliardendebakel?

Offenbar fürchtet PwC Negativschlagzeilen. Die Diskussion vor eineinhalb Jahren hat Renommee und Kunden gekostet.

Selbst die Mitglieder des geheimen Finanzmarktgremiums des Bundestages, die die „Bad-Bank“ der Hypo Real Estate kontrollieren, wissen offenbar nicht, wie die Wirtschaftsprüferkammer den Fehler einschätzt und ihn geahndet hat. Gremiumsmitglied Gerhard Schick von den Grünen hat nach eigener Auskunft keine Informationen erhalten. Deshalb habe er PwC aufgefordert, das Ergebnis offenzulegen. Ohne Erfolg.

Interessant sind diese Information deshalb, weil wir Bundesbürger für alle Lasten der bundeseigenen Hypo-Real-Estate-Bad-Bank mit unseren Steuergeldern einstehen. Und es eigentlich selbstverständlich sein MÜSSTE, uns zu informieren, was dort los und wer für Fehler verantwortlich ist.

Aber das unterbleibt. Mal wieder drängt sich mir der Gedanke auf: Der Schutz von privaten Unternehmensinteressen, hier PwC, wiegt viel mehr als die Belange der Eigentümer der “Bad Bank”, also uns Bürgern.

Schon Bundesfinanzminister Schäuble hatte das Milliardendebakel, das KEINE Bagatelle ist, als Kommunikationsfehler, als Missverständnis und Statistikproblem darzustellen versucht. Wirtschaftsprüfer müssen da nur den Kopf geschüttelt haben.

Über das Wegducken von PwC habe ich auf NDR Info am 27. Februar 2013 berichtet.

  

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