Freispruch im HSH-Untreueprozess trotz Pflichtverletzung der Vorstände.

Krachender Paukenschlag heute im Plenarsaal des Landgerichts Hamburg. Die 8. Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts hat die sechs angeklagten Ex-HSH-Vorstände freigesprochen. 

Es ist ein Freispruch dritter Klasse.

Nicht zweiter Klasse, nein, nicht einmal das, also nicht aus Mangel an Beweisen oder im Zweifel für die Angeklagten.

Es ist ein Freispruch aus Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes. Das Verfassungsgericht hatte 2010 die Tatbestände des Untreue-Paragraphen deutlich eingeschränkt und den Grundsatz aufgestellt: eine Pflichtverletzung müsse “gravierend und schwerwiegend” sein, so Tully. 

Richter Marc Tully vor dem Urteil
Richter Marc Tully kurz vor dem Urteil.

“In dubio pro libertate”, sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully, im Zweifel für die Freiheit.

Die Pflichtverletzung und die Gesamtverantwortung der sechs angeklagten Ex-HSH-Vorstände für das komplexe Finanzgeschäft Omega 55 hat das Gericht rundherum bejaht. Die nachgewiesene Pflichtverletzung sei aber nicht so “evident bzw. schwerwiegend”, dass sie eine “Verurteilung wegen Untreue rechtfertigen” würde. Nach Auffassung der Strafkammer war die Informationslage in der Vorstandsvorlage zu Omega 55 nicht derart lückenhaft, dass sie eine “gravierende” Pflichtverletzung darstellte. Was an den vom Gericht bejahten Pflichtverletzungen der Vorstände hätte “gravierend” sein müssen für eine strafrechtliche Relevanz – das erläuterte der Vorsitzende Richter Marc Tully nicht in seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. 

Falsche Bilanz nicht erheblich.

Und obwohl der falsche Ausweis des Geschäftes in der Quartalsbilanz vom 31.3.2008 zu einem 81-Mio-Gewinn auf dem Papier führte, statt zu einem 31-Mio-Verlustes, reicht auch diese 110-Mio-Abweichung in der Bilanz nicht für eine Verurteilung im Sinne des Vorwurfes der Bilanzfälschung. Das war Joachim Friedrich und Dirk Jens Nonnenmacher zusätzlich zur schweren Untreue vorgeworfen worden. Denn die Abweichung sei von “untergeordneter Bedeutung”, also “nicht erheblich”, so das Gericht kurz und knapp.

Richter liest Angeklagten die Leviten (und der HSH).

Der Vorsitzende Richter Dr. Marc Tully schien mit dem Freispruch selbst nicht zufrieden zu sein, so empfand ich das jedenfalls. Die Urteilsbegründung trug er in festem Ton vor, wie jemand, der für etwas eintreten muss, von dem er nicht überzeugt ist, er wirkte leicht genervt, sah die Angeklagten mehrfach streng an und es hatte den Eindruck, dass er den Angeklagten und der Bank die Leviten las, was sie alles falsch gemacht hatten bei diesem Finanzdeal – nämlich so ziemlich alles.

Rechtsfrieden nicht hergestellt.

Am Ende der Urteils-Begründung wandte sich der Vorsitzende Richter Tully noch einmal direkt an die Angeklagten. Den Rechtsfrieden sieht der kompetente Richter mit dem Urteil selbst wohl nicht hergestellt. Er sagte zu den Männern: “Der Rechtsfrieden wäre eher hergestellt worden, wenn Sie größere Demut und Einsicht in die Unzulänglichkeit ihrer Arbeit gezeigt hätten.” 

Staatsanwaltschaft schweigt nach Urteil.

Die Staatsanwaltschaft nahm das Urteil gefasst auf. Karsten Wegerich und Maximilian Fink ließen sich nicht anmerken, was sie über den juristischen Eiertanz der Richter dachten. Sie wollten sich nach dem Urteil nicht äußern, ob sie in Revision gehen. Man prüfe das, hieß es später aus der Behörde. Es ist ihnen Mut dafür zu wünschen. 

Kein Triumph bei den Angeklagten.

Die Angeklagten wiederum reagierten sehr unterschiedlich, keiner triumphierend, was verständlich ist angesichts des Missmanagments, das ihnen das Gericht gerade attestiert hatte. Ex-Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher lächelte noch am ehesten siegesbewußt, Ex-HSH-Chef Hans Berger blickte ernst, Bernhard Visker wirkte mit zusammengepressten Lippen erleichtert und Joachim Friedrich – dem die Staatsanwaltschaft die Hauptverantwortung anlastete – sah erschöpft aus, hatte müde, leicht gerötete Augen. Ex-Risikovorstand Hartmut Strauß lächelte zurückhaltend. Nur Peter Rieck, Ex-Immobilienvorstand, standen keine Emotionen im Gesicht. Er ging wie er gekommen war – reglos und eilend. 

Peter Rieck
Ex-HSH-Vorstand Peter Rieck verlässt das Gericht als freier Mann.

Zu Ende ist für die Männer mit dem Freispruch aber die juristische Aufarbeitung ihrer Vorstandsvergangenheit noch nicht, denn das Gericht hat ja bestätigt, dass die Männer ihre Pflichten als Geschäftsleiter verletzt haben. Die HSH Nordbank hat bereits gegen drei Vorstände – Peter Rieck, Joachim Friedrich und Hartmut Strauß – ein Schiedsgerichtsverfahren wegen Schadenersatz angestrengt. Wie die Bank heute mitteilte, hält sie sich offen, wie sie mit eventuellen Schadenersatzansprüchen gegen die anderen drei Ex-Vorstände umgeht.  

Und legt die Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision ein, setzt sich die strafrechtliche Aufarbeitung fort – die zivilrechtliche sowieso.

Dirk Jens Nonnenmacher nach dem Urteil.
Dirk Jens Nonnenmacher umringt von Journalisten.

Signalwirkung? Keine gute.

Welches Signal dieses Urteil aussendet – in die Banken und Unternehmenszentralen? Kein gutes, denn dieses Urteil sagt im Grunde: Führungskräfte können ungestraft ihre Pflichten verletzen und ihr Unternehmen schädigen, sogar nachweislich, solange niemand feststellt, dass das es “schwerwiegend” ist und findet, dass sie sich persönlich bereichert haben (was im Auge des Betrachters liegt und meiner Meinung nach im HSH-Verfahren zu keiner Zeit geklärt worden ist).  

Omega 55 – ein “nutzloses, wertloses” Geschäft, wie Tully sagte – hat aber Millionenschäden verursacht (das sieht das Gericht auch so), für die nicht die HSH-Banker haften, sondern die Bürger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Und wäre die HSH tatsächlich an die Börse gegangen, wäre das für die Vorstände ein Imagegewinn gewesen, es wären Boni geflossen und ihr “Marktwert” wäre gestiegen. Auch so haben sie 2007 sicher Erfolgsprämien erhalten.

Welche Pflichtverletzungen, welche Vermögensschäden und welche falschen Bilanzdarstellungen in Banken sind aber “schwerwiegend”, evident” und “erheblich”, um sie strafrechtlich zu ahnden? Diese Fragen hat der Vorsitzende Richter nicht schlüssig beantwortet.

Und wer entscheidet das dann, wenn sich schon versierte Richter eines Landgerichtes davor drücken? Die Bundesverfassungsrichter? Die Richter am Bundesgerichtshof? Ist damit der Untreue-Paragraph nur noch eine Hülle bzw. nur auf “einfache” Fälle anwendbar? Und sind Wirtschaftsprüfer überflüssig? 

Die Urteilsbegründung wirft viele Fragen auf und zeigt mir: das Strafrecht und auch die Strafrichter stoßen bei den komplexen Geschäften von Banken an ihre Grenzen – an die Grenzen des Richterrechts und an persönliche Grenzen. Sind in solchen Fällen also nur noch die Zivilgerichte gefragt, bei denen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können? Denn dass die Ex-Banker gegen ihre Pflichten verstoßen haben, hat das Gericht mehrfach bejaht.

Urteilsentscheid widersprüchlich.

Diese Fragen werden Juristen diskutieren. Für mich als Ökonomin ist die Begründung des Freispruchs jedenfalls nicht nachvollziehbar und widersprüchlich zudem. 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil.

2 Gedanken zu „Freispruch im HSH-Untreueprozess trotz Pflichtverletzung der Vorstände.

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