Prof. Hellmich: Am Verlust zum 24.1.2008 “lässt sich nicht rütteln”.

Es war wieder eine Lehrstunde in Finanzmathematik, die Prof. Martin Hellmich heute im Gerichtssaal als gerichtlich bestellter Sachverständiger bot. Mit sehr ernstem Hintergrund. Es war das zweite Mal, dass er aussagte

Das Gericht hatte ihn beauftragt auszurechnen, ob der zweite Teil des Finanzgeschäft Omega 55, die Verbriefung (=STCDO), zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die Vorstände noch so werthaltig war, wie in der Vorstandsvorlage beschrieben. Oder ob sich bereits ein “Vermögensschaden” auf das 400-Millionen-Euro-“Wertpapier” eingestellt hatte, aufgrund der immer größer werdenden Verwerfungen zwischen den Banken Ende 2007. Martin Hellmich hat tatsächlich einen Vermögensschaden in seinem Vorgutachten errechnet. 

Zum 21.12.2007, dem Datum, an dem alle Vorstände die Vorstandsvorlage zu Omega 55 unterschrieben hatten, war nach seiner Rechnung die Verbriefung “im Großen und Ganzen in-line”, heißt: durchaus zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung!  

Zum 24.01.2008 dagegen, als der Vertrag zu Teil-B (der 400-Mio-STCDO) zwischen HSH Nordbank und der BNP Paribas unterschrieben wurde, hatte diese Verbriefung bereits einen Verlust hinnehmen müssen (einen “market-to-market-loss”) von mindestens 38 Millionen Euro. Allerdings auch hier mit einer zugunsten der HSH Nordbank ausgelegten Recheninterpretation.

Der Vermögenswert der Single Tranche Collateralizes Debt Obligation (STCDO) zum 21.12.2007 und zum 24.1.2008 ist für das Gericht wichtig für das Beurteilen des Untreuevorwurfs gegen die 6 Ex-Bankvorstände.

Nur soviel ganz kurz zur gutachterlichen Stellungnahme an diesem 50. Verhandlungstag – mehr zu Prof. Hellmichs Gutachten zum Vermögenswert der Verbriefung im Zeitablauf morgen hier auf dem Blog.   

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