Der 10- und 50-Mio-Vermögensschaden zu Vertragsbeginn. Theoretisch.

Staatsanwalt Maximilian Fink brachte die Gemütslage der meisten Prozessbeteiligten an diesem 50. Verhandlungstag mit einem Satz auf den Punkt: „Wenn SIE von einem einfachen Beispiel sprechen, kriege ich schon Angst.“ Mit „Sie“ sprach Fink den ihm gegenüber auf der Zeugenbank sitzenden Mathematiker und Verbriefungsexperten Prof. Martin Hellmich an (der übrigens auch lachen musste bei diesem Satz). Denn “einfach” war an den Erklärungen des Mathematikers so gar nichts. 

Prof. Martin Hellmich@Frankfurt School of Finance
Prof. Martin Hellmich

Prof. Martin Hellmich ist der dritte Sachverständige des Verfahrens gegen die 6 früheren HSH-Vorstände. Er lehrt an der Frankfurt School of Finance und wurde vom Gericht bestellt. 

Vermögensschaden errechnet, nicht nachgesehen

Das Gericht hatte ihn beauftragt auszurechnen, ob der zweite Teil des Finanzgeschäft Omega 55, die Verbriefung (=STCDO), zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die Vorstände noch so werthaltig war, wie es in der Vorstandsvorlage stand. Oder ob sich bereits ein Vermögensschaden auf das 400-Millionen-Euro-“Wertpapier” eingestellt hatte, aufgrund der immer größer werdenden Verwerfungen zwischen den Banken Ende 2007. 

Um also herauszufinden, wie der Wert/Preis eines Teils von Omega war, musste ein Gutachter RECHNEN. Den Risikokontrolleuren der HSH Nordbank war es nämlich nicht möglich, den Wert der Verbriefung der Jahre 2007 und 2008 in ihren Unterschlagen nachzuschlagen und sie den Richtern auszuhändigen. (und dann will die HSH ein funktionierendes Risikomanagement zu dieser Zeit gehabt haben?)

Martin Hellmich hat tatsächlich einen Vermögensschaden errechnet

Signifikante Marktbewegungen Ende 2007

Der Mathematiker jonglierte beim Erklären seiner Ergebnisse wie schon bei seinem ersten Termin vor Gericht am 46. Verhandlungstag munter mit Zahlen, Formeln und Fachbegriffen. Ihm dabei zu folgen war schwierig bis unmöglich, obwohl sich der Professor viel Mühe beim Erklären gab. Finanzmathematik ist eben eine Materie für sich. Bei seinem ersten Termin als Sachverständiger hatte er die Methodik der „gaussian-copula-function“ erklärt, mit der er den Wert der STCDO errechnen wird. 

Das Vorgutachten lag allen Prozessbeteiligten vor, für das Publikum warf ein Projektor das Gutachten an die Saalwand.

Die Daten für sein Gutachten hat Hellmich vor allem vom US-Finanznachrichtendienstleister Bloomberg abgerufen, stichtagstreu. Allein zwischen diesen Stichtagen Dezember und Januar waren „signifikante Marktbewegungen zu beobachten“, die umgerechnet auf Euro-Beträge viele Millionen Unterschied ausmachten.

Die Millionen-Verluste

Martin Hellmich hat letztlich 4 Szenarien plus einem extra für den 24.01.2008 gerechnet. Seine Rechen-Ergebnisse lauten:

Am 21.12.2007, am Tag, an dem der letzte Vorstand Omega 55 unterschrieb, weist seine Rechnung einen markt-to-market-loss“ von -2,51 aus – das entspricht 2,51% auf die 400-Millionen-STCDO also rund 10 Millionen Euro Verlust.

Zum 24.01.2008, als der Vertrag zu dieser Verbriefung zwischen HSH und BNP Paribas unterschrieben wurde, hatte sich der „markt-to-market-loss“ bereits auf -12,64 ausgeweitet – das entspricht in absoluten Zahlen einem Verlust von rund 50 Millionen Euro.

Zumindest theoretisch.

Modellfehler in Millionenhöhe

Denn gleich, naçhdem der Mathematiker diese hohen Verlustzahlen nannte, schob er fragend hinterher, wie das 10-Millionen-Minus zum 21.12.2007 einzuschätzen sei? Als tatsächlicher Verlust? Zu dieser Behauptung würde sich Gutachter Martin Hellmich „nicht versteifen“, wie er sagte.

Man könnte vielleicht einen Verlust von 6 Millionen annehmen (Hellmich rechnet noch einige Kosten heraus). Und wenn dann noch „Modellfehler“ zugunsten der HSH berücksichtigt werden, ergibt sich für den Mathematiker zumindest zum 21.12.2007 ein Wert der Verbriefung, der „im Großen und Ganzen in-line“ war, also durchaus marktüblich.

(Wobei ich mich dann doch frage: Welche Bedeutung kann einer Rechenmethode bei der Bewertung von Risiken im Bankgewerbe beigemessen werden, bei der Modellfehler von mehreren Millionen Euro toleriert werden?)

Vermögensschaden im Januar 2008 nicht wegzurechnen

Das errechnete Minus am 24.01.2008 dagegen bewertet der Mathematiker als tatsächlichen Verlust. Werden auch hier Modellfehler zugunsten der HSH Nordbank berücksichtigt, bleibt immer noch ein Wertverlust der STCDO von rund 40 Millionen Euro zum Vertragstag. „Daran lässt sich nicht rütteln.“

Bei diesen Ergebnissen fragte ich mich sofort: Hätte sich der Vorstand angesichts des unsicheren Umfeldes zum Jahreswechsel 2007/8 den Vorgang nicht noch einmal auf Vorlage terminieren müssen – im Sinne der Sorgfalt? Schließlich lag ein Monat zwischen Genehmigung und Vertragsabschluss.

Die Sache mit den “financials”

Nachdem Gerichtsgutachter Martin Hellmich die Ergebnisse seines Vorgutachtens erklärt hatte, sprach ihn der Vorsitzende Richter Marc Tully erneut auf die Zusammensetzung der Single Tranche Collateralizes Debt Obligation STCDO an, wie schon bei seiner ersten Befragung. Diese Zusammensetzung scheint sich zu einem Punkt von besonderem Gewicht in diesem Untreueprozess zu entwickeln.

In der Vorstandsvorlage zu Omega 55 steht, dass sich der STCDO auf Wertpapiere (z.B. Anleihen und Kredite) von Unternehmen und der öffentlichen Hand bezieht (“corporates” und “sovereigns/governmental entities”). Tatsächlich aber hat die BNP Paribas auch Papiere von Banken in der STCDO einsortiert (also “financials”) – diese “financials” hatten letztlich 2008 und 2009 für die enormen Verluste bei Omega 55 gesorgt.

Verbriefungsexperte Hellmich konnte diese begriffliche Unschärfe auch nicht aufklären im Hinblick, was denn so üblich sei. Er meinte auf Nachfrage, dass in den meisten Vorstandsvorlagen „corporates, financials and sovereigns“ stünden.

Die Angeklagten Hans Berger und Hartmut Strauß berufen sich darauf, sie hätten für „corporates and governmental entities“ unterschrieben, nicht für “financials”. Diese Einschränkung findet sich an zwei Stellen in der 8-seitigen, eng beschriebenen Vorstandsvorlage zu Omega 55; in den beiden Anhängen wird es an einer Stelle thematisiert.

Kein STCDO ohne Banktitel

Hellmich hat in seiner langen Praxis als Konstrukteur von Verbriefungen aber noch keine STCDO gesehen, der OHNE Banken, also “financials”, ausgekommen sei – und er habe viele strukturiert und gehandelt. Auf Nachfrage von Staatsanwalt Maximilian Fink sagte er, er könne zu 99% herausfinden, ob es so etwas gegeben hat. Grundsätzlich aber lässt sich freilich alles Mögliche strukturieren, so der Fachmann, und Ende 2007 wäre eine STCDO ohne den Bezug auf Banken für ihn jedenfalls nicht überraschend gewesen.

Aus der Einschätzung von Hellmich ergibt sich für mich im Umkehrschluss eine weitere Frage: Hans Berger und Hartmut Strauß haben erklärt, sie kannten STCDOs. Wenn solchen Verbriefungen aber immer Banktitel untergemischt waren, wie Hellmich sagt, hätten die Vorstände dann nicht an diesem Punkt in der Vorstandsvorlage stutzig werden müssen? Denn dann wäre die Omega-STCDO ja etwas ganz besonderes gewesen.

Tabelle nicht korrekt

Staatsanwalt Karsten Wegerich nahm sich bei seiner anschließenden Befragung die Tabelle mit den Ausfallwahrscheinlichkeiten von Finanzpapieren der Ratingagentur Standard & Poors in der Vorstandsvorlage vor. Er fragte Gutachter Hellmich, wie er diese Tabelle wahrgenommen habe. Als auf die vorliegende STCDO bezogen, antwortete der Gutachter darauf. Das aber ist nicht der Fall. Die Risiko-Tabelle bezieht sich auf eine Beispiel-STCDO, nicht auf den Omega-spezifischen, denn den hatte die BNP Paribas noch nicht fertig gepackt.

Gewöhnlich werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten speziell auf das zu verpackende Portfolio berechnet, so Hellmich. Sei dies nicht geschehen, sei die Tabelle „mit Vorsicht“ zu genießen, denn hinter dem besten Risikorating von AAA kann man „verschiedene Risikoprofile“ verstecken.

Man konnte viele Risiken in der Vorlage zu Omega verstecken

Die Vorstandsvorlage charakterisiert Gutachter Hellmich im weiteren Gespräch mit Richter Marc Tully und Beisitzer Volker Bruns dann auch als „sehr weit gefasst“. Als Strukturierer „könnte man hier viele Risiken verstecken“ – in der Vorlage „wurde viel zugelassen, Hellmich hätte sich „mehr Kriterien erwartet, auch hinsichtlich des Referenzportfolios“.

Aber, auch das betonte der Gutachter, „im Ergebnis war die strukturierte STCDO nicht so schlecht“. Er habe schon schlechtere gesehen.

Staatsanwaltschaft fragt und fragt 

Vor allem die Staatsanwälte Wegerich und Fink und die Richter stellten an diesem Tag Fragen. Wegerich und Fink hakten bei der Herkunft und Zusammensetzung der Zahlen und ihrer Verwendung immer und immer wieder nach. Wegerich: „Ich habe es nicht verstanden.“ Bei einigen Verteidigern führten die Verständnisfragen zu Unruhe und Unmut, was sich in Stöhnen und Zwischenrufen äußerte. Die Staatsanwälte ließen sich davon nicht beirren. 

Von den Verteidigern wandten sich nur zwei an den Sachverständigen – die Anwälte von Dirk Jens Nonnenmacher und Hartmut Strauß. Alle anderen hatten keine Fragen.

Zusatzauftrag an den Gutachter

Das Gericht entließ Prof. Martin Hellmich kurz nach 15 Uhr mit einem Ergänzungs-Auftrag: Wie sähe der Wert der STCDO aus, wenn keine „financials“ drin gesteckt hätten, die STCDO tatsächlich so konstruiert gewesen wäre, wie es offenbar in der Vorstandsvorlage steht. Denn noch immer ist strittig, was in der HSH und allgemein unter „corporates“ gefasst wurde – tatsächlich NUR Unternehmen? Oder doch AUCH Banken. Oder liefen Banken IMMER separat als „financials“?

Deshalb soll Martin Hellmich jetzt bis zum nächsten Termin am 16. April noch einmal rechnen – und die „financials“ in der STCDO gegen Unternehmenstitel und/oder Finanzpapiere der öffentlichen Hand austauschen.

Befangenheitsantrag gegen Gerichtsgutachter Hultsch

Was noch los war? Der Verteidiger von Joachim Friedrich, Prinzenberg, will immer noch einen bestimmten Zeugen aus der Niederlassung in London hören, Steven P. Er hat deswegen dieses Mal einen Beweisantrag gestellt. Dem schloss sich die Verteidigung von Bernhard Visker und Peter Rieck umgehend an – Münchhalffen und Gatzweiler; sie hatten Steven P. am 47. Verhandlungstag als “wesentlichen Zeugen” bezeichnet. Tully dazu: Das werden wir prüfen.

Heinz Wagner lehnte im Auftrag seines Mandanten, Dirk Jens Nonnenmacher, den Gerichtsgutachter Christoph Hultsch wegen Befangenheit ab und forderte das Gericht auf, das Gutachten nicht zu verwertet.

 

Foto: Frankfurt School of Finance

4 Gedanken zu „Der 10- und 50-Mio-Vermögensschaden zu Vertragsbeginn. Theoretisch.

  • 9. April 2014 um 20:26
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    Das “auf Termin” legen wäre sicher sinnvoll gewesen, bzw. ein laufendes Monitoring der Transaktion. Ob es dazu überhaupt kam – angesichts des Abschlusses über die Niederlassung in London – scheint ja nicht weiter Thema zu sein im Prozess, oder ?

    Alles scheint sich nur um die Vorstandsvorlage für den Kreditbeschluss zu drehen, wobei die Verteidigungslinie der Vorstände zu sein scheint, dass es darin keinerlei Anhaltspunkte für Ungereimtheiten gab – alles üblich, schlüssig und günstig für die Bank und wenn dem nicht so war, dann haben die Mitarbeiter in ihrer Aufgabe versagt, diese Dinge dem Vorstand ausreichend eindeutig zur Kenntnis zu bringen.

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  • 10. April 2014 um 12:40
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    Wir haben ja gehört, dass STCDOs nicht börsennotiert sind. Den Tageskurs kann man eben nicht einfach ablesen und darauf handeln. Da müssen Spezialisten erst einmal schwer im Backoffice rechnen und – vielleicht – erhält man dann am nächsten Tag einen Bid auf das Package oder auch nicht.

    Erhellend war für mich immerhin, dass man sich über die Bewertung und den Handel einer Art von Versicherungsprämien unterhält. Kompliziert wird es dadurch, dass hierbei Tranchen, Branchen, Portfoliozusammensetzungen, Zinsen, Konjunkturerwartungen etc. berücksichtigt werden müssen. CDOs sind eben keine fungiblen Produkte.

    Abenteuerlich ist natürlich die „Zauberküche“ des mark-to market, aus der Prof. Hellmich berichtet. Offenbar hatte nicht nur ich Schwierigkeiten, ihm zu folgen. Den Vorständen muss es doch ähnlich ergangen sein, auch, wenn sie behaupten, alles verstanden zu haben. Die Frage stellt sich, ob die Entscheidung des Vorstands „unter (derartiger) Unsicherheit“ Teil der unternehmerischen Freiheit ist oder nicht. Wäre sie es, wäre der Fall eigentlich nicht justiziabel.

    Da fällt mir schließlich nur noch Goethe ein:
    Hat der alte Hexenmeister
    Sich doch einmal wegbegeben!
    Und nun sollen seine Geister
    Auch nach meinem Willen leben.
    Seine Wort´ und Werke
    Merkt ich und den Brauch,
    Und mit Geistesstärke
    Tu ich Wunder auch.

    Und wenn dann noch die Finanzkrise kommt, heißt es:

    Die ich rief, die Geister
    Werd ich nun nicht los.

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    • 11. April 2014 um 07:58
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      Der Zauberlehrling passt.
      Für mich hat der massive Einzug kompliziertester Mathematik in die Banken ganz entscheidend die Denk-Kultur von Bankern verändert. Zum Schlechten, nicht zum Guten. Das könnte korrigiert werden, denn niemand ist fehlerlos und Wirtschaften immer ein Such”spiel”. Die Finanzkrise hat ein gleißendes Licht auf diesen gewachsenen Systemfehler geworfen. Das Licht ist mittlerweile verblasst und der Systemfehler hatte kaum Konsequenzen für die Handelnden. Chance vertan.

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  • 13. April 2014 um 19:23
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    Man kann darüber streiten, aber die mathematisch aufgerüsteten Produkte werden aus dem Bankgeschäft wohl nicht wieder verschwinden. Außerdem wurde es mE erst dann richtig gefährlich, als trotz ihrer Komplexität das Risikomanagement dieser Produkte immer noch möglich erschien und dabei die ganzen Annahmen und (vereinfachenden) Theorien dahinter vergessen worden sind. Ab dann war es nur ein Glücksspiel mit Einsatz auf das vermeintlich seltene Eintreten bestimmter Ereignisse.

    Allerdings wurden auch nur so Ergebnisse wie die berühmten 25% Eigenkapitalrendite des Herrn Ackermann möglich.

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