IFG-Anfrage abgelehnt: Veröffentlichung HSH Nordbank Kaufvertrag “gefährde Transaktion”

Der Kaufvertrag, mit dem die HSH Nordbank in die Hände von Hedgefonds und anderen Kapital-Jägern geht, wird ein Staatsgeheimnis bleiben. Meine IFG-Anfrage blockt Finanzbehörde Hamburg ab.

Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz

Im Juni 2018 habe ich an die Finanzbehörde in Hamburg einen IFG-Antrag gestellt. Ich wollte Einsicht in den HSH Nordbank Kaufvertrag nehmen, wollte die Belege sehen, wonach die Abwicklung teurer ist für Hamburg und Schleswig-Holstein als die Privatisierung. Ich wolle das Gutachten zur Ausarbeitung des Kaufpreisanpassungsmechanismus einsehen.

Um mir als Vertreterin der Öffentlichkeit selbst ein Bild machen zu können. Und als Bürgerin.

Mein Anliegen wurde abgelehnt.

HSH Nordbank Kaufvertrag bleibt geheim

Nach meiner IFG-Anfrage erhielt ich einen ablehnenden Bescheid.

Die Auskunft kann nicht erteilt werden. Zitat:

Die von Ihnen geforderte Einsicht in den Anteilskaufvertrag und dessen Anlagen unterliegen der Geheimhaltung, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Erwerberkonsortiums und der Verkäuferin nach § 7 Abs. 1 HmbTG handelt. Die Veröffentlichung des Vertrages würde zum jetzigen Zeitpunkt die Transaktion gefährden und somit den betroffenen Parteien wirtschaftlichen Schaden zufügen. Das Verkaufsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da bisher zwar das Signing (Vertragsunterzeichnung), aber noch nicht das Closing (Vollzug) des Anteilskaufvertrages stattgefunden hat. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist im Übrigen nicht selbst Vertragspartner des Anteilskaufvertrages.

 

Das war mir zu dünn. Die Argumentation empfand ich als Ausflüchte und nicht wirklich belegt. Also legte ich Widerspruch gegen den Bescheid ein und sprach den Datenschutzbeauftragten von Hamburg an, in dieser Sache zu helfen.

Widerspruch bleibt ebenfalls ohne Erfolg

Am 14. September 2018 stellte mir die Behörde den Widerspruchsbescheid zu.

 Der Widerspruch …. wird (unbegründet) zurückgewiesen. Der Widersprechende trägt die Kosten des Verfahrens.

Und:

Der Widersprechende hat keinen Anspruch auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz oder dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz.

 

Der Widerspruchsbescheid ist 15 Seiten lang und kommt im Wesentlichen nicht über das hinaus, was im Vorbescheid geschrieben wurde. Siehe Zitat oben. Nur ausführlicher. Darum hatte ich nicht gebeten. Sondern um Akteneinsicht. Das hätte die Behörde auch auf zwei Seiten abhandeln können.

Das steht laut Behörde der Akteneinsicht entgegen

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • Schutz der öffentlichen Belange stehen Transparenz entgegen – das Staatswohl wäre gefährdet
  • Wettbewerbsrelevanz
  • der Widersprechende (also ich) bin nicht persönlich von der Privatisierung betroffen und auch als Journalistin wögen Geheimnisinteressen der Länder schwerer als das Informationsinteressen der Öffentlichkeit
  • ein Gutachten zum Kaufpreismechanismus oder einer Simulation desselben gebe es nicht, deshalb auch keine Einsicht 

Klage vorbereiten?

Was würden Sie tun? Auf Informationszugang klagen? Dieser Weg steht innerhalb eines Monats offen. Bis 14. Oktober.

Ich gehe davon aus, dass die Behörde einen saftigen Gebührenbescheid erlassen wird. Sie hat einen Spielraum bis zu 2.000 €.

 

Link zur kompletten IFG Anfrage “HSH Nordbank Kaufvertrag”

→ Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle

 

Widerspruchsbescheid selbst lesen

wenn der Bescheid nicht dargestellt wird, bitte hier klicken.

 

Nachtrag 19. Dezember 2018:

Kaufvertrag veröffentlicht, zumindest größtenteils

 

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