Die überraschte Zeugin aus der Rechtsabteilung.

Es war die Zeugin der Verteidigung, die das Gericht an diesem 51. Verhandlungstag geladen hatte: Magdalena W., 37, Juristin, zwischen Juni 2006 und November 2008 in der Rechtsabteilung der HSH Nordbank in Kiel beschäftigt, zuständig u.a. für aufsichtsrechliche Fragen, zusammen mit Vera S. und Sascha E. 

Die Zeugin erklärte gleich am Anfang, dass sie über diese Vorladung “überrascht” gewesen sei. Denn bei dem Finanzgeschäft Omega 55 klingelte in ihrer Erinnerung “so gar nichts”. Sie könne sich nicht erinnern, wie sie da eingebunden war, erklärte sie den Richtern und Schöffen. Sie habe zwar an kapitalentlastenden Geschäften (wie Omega 55) mitgearbeitet, aber welche das namentlich waren, wisse sie nicht mehr.

Sie berichtete, dass die meisten dieser “Strukturen” aus Kiel kamen, selten von den ausländischen Niederlassungen, und dass teilweise externe Anwälte bei ausländischem Recht eingeschaltet wurden. Von welchen Kanzleien? Daran konnte sie sich nicht erinnern. Auch an eine eMail, die ihr der Vorsitzende Richter Marc Tully vorlas, hatte sie keine Erinnerung. Und einen Steven P. kennt sie auch nicht. Steven P. arbeitete in der Niederlassung London und hatte die Vorstandsvorlage zu Omega 55 geschrieben (P. ist bisher nicht als Zeuge gehört worden). P’s Vorgesetzter Marc S. war dagegen der erste Zeuge im Verfahren. 

Nach einer viertel Stunde hatten die Richter keine Fragen mehr an die Juristin. 

Die Befragung der Verteidiger ergab ebenso nichts Neues. Treffen zwischen den Anwälten in Kiel und Hamburg habe es selten gegeben, berichtete Magdalena W., man telefonierte oder mailte. Wenn sie die Prüfung eines Finanzgeschäfts abgeschlossen hatte, habe sie eine abschließende Mail geschrieben, ja, “allein schon wegen der Dokumentation”. Über Omega 55 habe sie sich in der Presse informiert.

Was sie noch wisse aus dieser Zeit war, dass ihre Chefin Vera S. unzufrieden über die Kommunikation mit der London Branch gewesen war. Ob sich Vera S. darüber bei ihrem Vorgesetzten (Dr. Wolfgang Gössmann) beschwert hatte? Das wisse sie nicht. 

Die Verteidiger fragten die Zeugin nach verschiedenen Namen und eMails — ohne Erfolg. “Ich kann mich nicht erinnern”, so die 37-jährige. Nach nicht einmal einer Stunde durfte die Juristin den Zeugenstand verlassen.  

Das war der Auftakt zum 51. Verhandlungstag. Anschließend lasen die 3 Richter im Wechsel fast 2 Stunden lang den Schöffen ein staatsanwaltschaftliches Vernehmungsprotokoll vor und dann durften die Strafverteidiger Beweisanträge stellen und Erklärungen abgeben. Mehr dazu hier.

 

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