7 Jahre sind eine lange Zeit … Rechtsabteilung erinnert sich nicht.

Geladen waren an diesem 45. Verhandlungstag vier Mitarbeiter der Rechtsabteilung der HSH Nordbank. Die Rechtsabteilung spielt in Banken eine entscheidende Rolle. Sie prüft bei großen Finanzgeschäften wie Omega 55, ob die Anforderungen des Aufsichtsrechts und anderer Rechtsgebiete eingehalten werden. Und so kommt auch bei Omega 55 der Rechtsabteilung eine besondere Bedeutung zu. 

In der Vorstandsvorlage zu Omega 55 stand drin: “Die Struktur ist durch die Rechts- und Compliance-Abteilung genauestens geprüft und letztlich genehmigt worden.” Nach Aussagen der Zeugin Vera S. und des Zeugen Sascha E. war das aber gar nicht so. (siehe: Omega 55: Doch nicht aufsichtsrechtlich geprüft.) Sie hatten nach eigener Aussage aufsichtsrechtlich Teil-A geprüft, aber nicht Omega als Ganzes. (siehe: Lüge oder Lücke.)

Und doch stand dieser Satz in der Vorstandsvorlage (worüber sich Vera S. nach eigener Aussage später mächtig geärgert hatte).  

Also noch mal Befragung von Mitarbeitern aus der Rechtsabteilung. Einer der Verteidiger hatte das Gericht in einem entsprechenden Beweisantrag darum gebeten. 

Chef erinnert sich nicht … 

Erster im Zeugenstand war der Abteilungsleiter für Kapitalmarkrecht zu dieser Zeit, der Jurist Heiko L., 57 Jahre alt, seit 2013 im Vorruhestand. Er berichtete, dass Vera S. intensiv mit Omega 55 befasst war — aufsichtsrechtlich –, sie unter Druck mit der Transaktion stand und es “nicht einfach war mit London”. Mit “London” meint Heiko L. die bei Omega 55 federführenden Kollegen in der Londoner Niederlassung. 

Als erster erhielt Verteidiger Wolfgang Prinzenberg das Wort für seinen Mandanten Joachim Friedrich, Ex-Kapitalmarktvorstand. Was Prinzenberg aber auch fragte, er erhielt ziemlich oft vom Zeugen die Antwort: Daran erinnere ich mich nicht. Selbst auf die Kernfrage, ob Heiko L. als Abteilungsleiter sich mit Omega 55 beschäftigt habe, kam das — “Ich erinnere mich nicht.” Der Anwalt gab schließlich auf. Seinen Kollegen ging es anschließend nicht anders. Die Stimmung wurde etwas gereizt. Nur an eines erinnerte sich der Zeuge sicher, meinte er, nämlich dass für ihn Teil-A von Omega 55 relevant war, Teil-B dagegen hatte er “nicht vor Augen”. Und: dass Vera S. eine fachlich exzellente Kollegin gewesen sei. (Dennoch verließ Vera S. auf Wunsch der HSH 2009 die Bank per Aufhebungsvertrag — wegen Omega 55.) 

Die Unterschriften unter der “Legal Opinion” zu Omega 

Den Verteidigern ging es in ihrer Befragung vor allem um die so genannte “Legal Opinion”, die es als zwei Typen gibt. Zum einen als “Capacity Opinion” und als “Enforceability Opinion”. Hier war es wohl eine “Capacity Opinion”, die die Rechtsabteilung unterschrieben hatte für Omega 55. Offenbar ein Standardvertrag, in dem die unterzeichnende Bank, hier die HSH, der Gegenpartei zusichert, dass sie z.B. eine AG ist und wer im Außenauftritt Verträge unterschreiben darf.  

Heiko L. meinte, er müsse wohl an der “Legal Opinion” mitgewirkt haben, aber .. wirklich … er erinnert sich nicht. 

… sein Kollege aber schon, ein bißchen

Dafür erinnerte sich der zweite Zeuge, Dr. Matthias E., ebenfalls Jurist in der Kapitalmarktabteilung an die “Legal Opinion”, denn er wurde bei Omega 55 erstmals damit konfrontiert, und zwar am Abend des 21. Dezember 2007.

Da habe ihn der in London arbeitende Anwaltskollege Michael M. angerufen, der sicherzustellen hatte, dass die Verträge von Omega 55 mit englischem Recht übereinstimmten. Michael M. bat Matthias E., diese “Legal Opinion” abzugeben. Das hatte der aber noch nie getan, deshalb rief er seinen Vorgesetzten, Heiko L. an und schilderte ihm die Situation. Dieser erklärte ihm dann, wo er im Computer-System der HSH ein “Muster” finden würde und das sollte er ihm nach Hause schicken — per eMail. Heiko L. bearbeitete das Muster dann zuhause und sandte die für Omega 55 angepasste Version an Matthias E., Vera S. und Michael M., so erzählte es der Zeuge.

Ob er schließlich das Dokument unterschrieben hatte, wußte er nicht mehr. (Er hat es nicht unterschrieben, wie eine eMail ergab, aus der später Verteidigerin Münchhalffen zitierte.) Aber wenn Vera S. ihn inhaltlich informiert hätte — die im Nebenbüro zu dieser Zeit arbeitete — , und keine Zeit mehr für eine eigene Prüfung gewesen wäre, hätte er eher unterschrieben, als den Deal platzen zu lassen. Denn es war ja anscheinend dringend. 

Der Zeuge fühlte sich jedenfalls ein bißchen überrumpelt von dem Kollegen aus London, denn Matthias E. hatte sonst nichts mit Omega 55 zu tun gehabt.  

“Haben wir das überhaupt rausgeschickt?”

Genauso ging es Elke G., 52, , die als dritte Zeugin geladen war. Die Kollegin hatte offenbar die “Legal Opinion” unterschrieben, obwohl auch sie nicht mit Omega 55 betraut war. An ihre Unterschrift kann sie sich aber “nicht mehr erinnern”. “Ich weiß ja nicht mal, ob wir die “Legal Opinion” überhaupt rausgeschickt haben.” Die Zeugin Elke G. entschuldigte sich fast. Gern würde sie dazu Klares sagen, aber sie könne es nicht. Ungewöhnlich fand sie, dass sie im System der HSH (sie arbeitet noch dort) keine weiteren Unterlagen darüber gefunden hatte.    

Auch der vierte Zeuge, Michael G., 43, wußte nicht mehr zu berichten, wie denn seine Unterschrift vor sieben Jahren unter dieses rechtliche Dokument gekommen war. Denn der Jurist war auch nicht in die rechtliche Prüfung von Omega 55 eingebunden. 

Fassungsloser Richter

Den Vorsitzenden Richter Tully ließen die Worte der Zeugen “so ein bißchen fassungslos zurück”. Ihn beschäftigte, mit welcher scheinbaren Leichtfertigkeit schriftliche Erklärungen abgegeben werden, die keine unerhebliche Bedeutung für den Abschluss des Geschäftes hatten. Tully würde immer alles nochmal prüfen vor einer Unterschrift. Denn mit der “Legal Opinion” gingen 7 Verträge einher, die sich offenbar keiner der geladenen Zeugen noch einmal angesehen hatte.

Zumindest erinnerte sich keiner daran — 7 Jahre später. 

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