Errichtung hsh portfoliomanagement AöR: Dokumentation

Am 9. Dezember 2015 hat die Hamburgische Bürgerschaft einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem die “hsh portfoliomanagement AöR” gegründet werden darf. Sie ist eine Landesabwicklungsanstalt nach §8b Finanzmarktstabilitätsfondsgesetz (FMStFG) und beruht auf einer Verständigung der EU-Kommission mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein zum Umgang mit der Pleitebedrohten HSH Nordbank.

 

Morgen, am 16. Dezember, wird das Schleswig-Holsteinische Parlament über den Gesetzentwurf debattieren und abstimmen. Vermutlich werden die Abgeordneten den Entwurf an den Finanzausschuss zur Beratung überweisen, der einen Tag später, am 17. Dezember, tagt. Am Freitag dann steht der Entwurf in zweiter Lesung im Parlament zur Abstimmung.

 

Zum Gesetzentwurf und den Beratungen dazu sind einige Dokumente öffentlich zugänglich. Wichtige Details und Informationen wurden allerdings in nicht öffentlichen Sitzungen ausgetauscht. Deshalb beantworten die vorliegenden Dokumente viele entscheidende Frage nicht. Aber lesen Sie selbst …:

 

Hamburg

Gesetzentwurf als Vorlage für die Hamburgische Bürgerschaft (Markierungen von mir)
Bericht des Haushalts-Ausschuss und des Ausschusses für öffentliche Unternehmen
Wortprotokoll des Haushalt-Ausschusses (öffentliche Sitzung)

Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf als Vorlage für den Kieler Landtag
Niederschrift der Sitzung des Finanz-Ausschusses vom 26. November 2015