Ex-Chefjustiziar Gössmann: „War nicht eingebunden in Omega 55.“

Ein Bankgeschäft in Krisenzeiten, 2,4 Mrd. Euro schwer, und der Leiter der Rechtsabteilung war nicht eingebunden in die Frage, ob bei diesem Milliardendeal rechtlich alles beachtet wird? 

So jedenfalls stellt sich die Aussage des Ex-Chefjustiziars der HSH Nordbank, Dr. Wolfgang Gössmann, am 25. Verhandlungstag, dar. Er habe erstmals von Omega 55 im Frühjahr 2008 — Januar oder Februar — gehört, also nach Vertragsabschluss, als sich seine Mitarbeiter bei ihm darüber beschwerten, wie Omega in der Bank zustande gekommen war.

In den Beschwerden war von Organisationsmängeln die Rede, von chaotischen Zuständen in London, von durchgearbeiteten Nächten und dem ungeheuerlichen Vorwurf, die Londoner Kollegen hätten die Juristen in Kiel getäuscht.

Aus diesen Gesprächen, aus Akten und dem späteren Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer habe er den Milliardendeal kennen gelernt. (Die Verträge zu Omega 55 wurden am 21. Dezember 2007 und 28. Januar 2008 geschlossen.)

Spezialisten waren andere

Sachlich sei er „nicht involviert gewesen“, betonte der Jurist mehrfach. Er habe auch keine Entscheidungen bei Omega 55 getroffen, denn er sei nicht der Fachmann für aufsichtsrechtliche Fragen, die bei solchen Geschäften zu klären sind. Die Spezialisten dafür seien Vera S. und Sascha E. gewesen.

Aussage gegen Aussage

Beide hatten sich Omega auch angesehen, auf Basis rudimentärer Informationen, sagten sie in ihren Vernehmungen (siehe hier und hier).

Anders aber als der 58-jährige Chefjurist heute vor Gericht aussagte, habe er sehr wohl sachlich entschieden, meinte Juristin Vera S.: Weil sie große Bedenken hatte, dass Omega ein Kreislaufgeschäft sei und damit gegen aufsichtsrechtliche Regeln verstoße, habe sie Gössmann angerufen und ihm ihre Bedenken mitgeteilt.

Gössmann soll daraufhin gesagt haben, Omega ginge schon in Ordnung. Dieser Version seiner Fachfrau für Aufsichtsfragen widersprach der Ex-Chef der Rechtsabteilung der HSH in seiner Vernehmung nun vehement: Er erinnere sich an dieses Telefonat nicht und er schließe auch aus, aufgrund der „dünnen Informationslage solche weitreichenden Entscheidungen getroffen zu haben“. 

Gössmann habe aber später (2008) sehr wohl mit Vera S. aufsichtsrechtliche Fragen erörtert und es ähnlich gesehen wie sie, dass durch Teil-B keine entlastende Wirkung des Eigenkapitals für 2007 durch Teil-A eintreten werde. Aber er wisse nicht, wer was letztlich abgestimmt und ob es ein Statement aus der Rechtsabteilung gegeben hat.

Aussage ohne Beweis

Es steht also Aussage gegen Aussage: Die für Omega zuständige Juristin Vera S. hatte nach eigener Aussage Bedenken gegen Omega 55, ihr Chef sei diese Bedenken übergangen, sagt sie. Er sagt, davon wisse er nichts mehr; im Nachhinein sehe er die rechtliche Wirkung aber genau wie seine Mitarbeiterin Vera S., dass sie nämlich nicht eintritt.

Beweisen kann Vera S. ihre Aussage nicht; sie hat es versäumt, sich die gewichtige Entscheidung am Telefon von ihrem Chef schriftlich bestätigen lassen — wenn es denn so gewesen ist.

Keine Informationspflichten gegenüber dem Chef

Zu welchem Schluss seine Mitarbeiter, Vera S. und Sascha E., über die rechtliche Ordnungsmäßigkeit von Omega 55 gekommen sind, darüber sei Wolfgang Gössmann nicht informiert worden. Sein Führungsstil sei immer gewesen, die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln anzuhalten. Und wenn sie Bedenken gehabt hätten, sollten sie sich direkt an die zuständigen Entscheidungsträger wenden, also an die Ressortvorstände Immobilien oder Kapitalmarkt, aber nicht an ihm.

Vorgaben, dass die Mitarbeiter ihren Chef über wichtige Transaktionen zu unterrichten haben, habe es nicht gegeben. Gössmann stand nach eigener Auskunft als Problemlöser zur Verfügung, prüfte aber nicht und entschied auch nichts.

„CC“? Nicht mit ihm.

Der Ex-Justiziar pochte vor Gericht in seinem Eingangsstatement auch darauf – plötzlich und ohne erkennbaren Zusammenhang — E-Mails rund um den Omega-Deal, bei denen er in „CC“, also in Kopie, gesetzt worden war, NICHT gelesen zu haben. Wenn Mails aus London zu Omega kamen, habe er sie an Vera S. und Sascha E. weitergeleitet – ohne sie zu lesen. 

Das zu schildern, schien dem 58-jährigen Juristen enorm wichtig zu sein; er wirkte dabei nervös, ein wenig fahrig und mit leichtem Ärger in der Stimme. Er lese E-Mails nur, wenn er direkt angeschrieben werde. Ihn in „CC“ zu setzen, reiche nicht. „Ich lasse mir nicht einfach was auf den Tisch setzen. Punkt!“, ereiferte sich Gössmann auf der Zeugenbank.

Hat Chefjustiziar doch „alle Mails“ gelesen? 

Dieses Statement zerschoss der Verteidiger von Risikovorstand Hartmut Strauß, Daum, mit einer Zwischenfrage. Er habe hier eine E-Mail von Paul D. aus London vom 21. Dezember 2007, gegen 22 Uhr, an Vera S. und andere, im „CC“ Wolfgang Gössmann.

In dieser E-Mail lobt der Londoner Kollege Paul D. die Juristin Vera S. über alle Maßen; sie sei bei Omega 55 sehr, sehr hilfreich gewesen und ihr Fachwissen sei bewundernswert.

Auf diese E-Mail ging Wolfgang Gössmann eine halbe Stunde später ein, gegen 22:30 Uhr. An Vera S. und an den Abteilungsleiter Kapitalmarktrecht schrieb er sinngemäß: „Toll! Habe alle Mails gelesen, unglaublich, was sich da abgespielt hat. Unglaublich.“

Chefjustiziar zeigt auf andere

Gössmann habe also doch die E-Mails gelesen, bei denen er im „CC“ stand, schlussfolgerte Verteidiger Daum, denn was sonst sei mit „alle Mails gelesen“ gemeint? Nein, erwiderte der Ex-Chefjustiziar heftig. Er bleibe dabei: „In Einzelheiten von Omega 55 war ich nicht eingebunden. Der Versuch, mir eine Mitverantwortung zuzuschieben, schlägt fehl!”

Ohnehin hält der Jurist den Londoner Kollegen Paul D. für “eingeschränkt glaubwürdig”. Schlüssig begründen kann er seine Einschätzung aber nicht, auch nicht auf Nachfrage von Verteidiger Daum.

Der ließ nicht locker und konfrontierte Gössmann mit einer weiteren Mail von Paul D. vom 20. Dezember 2007, worin dieser schreibt, dass die Rechtsabteilung die aufsichtsrechtliche Wirkung von Omega 55 geprüft und für o.k. befunden habe. Wie das damit zusammenpasse, dass Gössmann von sich sage, er hatte keine Kenntniss von Omega im Jahr 2007, fragte Daum. “Ja, hatte ich nicht, ich sage die Wahrheit”, antwortete Zeuge Gössmann.         

Der Widerspruch blieb ungelöst, obwohl die Verteidigung noch mehrfach nachfragte, der Staatsanwalt mitmischte und auch der Vorsitzende Richter Marc Tully ordnend eingriff. Zurück blieb Ratlosigkeit. (Paul D. sei später auf “unschöne, unfreundliche Weise” aus der Bank ausgeschieden.)

Erst loben, dann kündigen

Gössmann hat diese hochgelobte Mitarbeiterin Vera S. dennoch im Januar 2010 fristlos entlassen. Daraus machte der Jurist vor Gericht keinen Hehl – und dass er anfangs damit nicht einverstanden war. Prof. Nonnenmacher habe ihn angewiesen, S. zu kündigen. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wies S. schwere Mängel im Umgang mit der Bankenaufsicht Bafin im Jahr 2008 und in Verbindung mit Omega 55 nach.

Wenn Gössmann Vera S. nicht entlasse, gehe es ihm an den Kragen, soll ihm der Personalchef gesagt haben, so der Jurist.

Was noch zur Sprache kam? Verständnisschwierigkeiten und Größenwahn 

Dass die Rechtsabteilung personell unterbesetzt war und der für die Abteilung zuständige Vorstandschef das auch wußte, weil Gössmann es immer wieder ansprach. Ressortvorstand der Abteilung Recht war Hans Berger.

Dass die Rechtsabteilung zwar frühzeitig in neue Geschäfte eingebunden werden sollte, so eine Dienstanweisung. Aber, dass die kaufmännischen Bereiche Spielräume gehabt hätten und es auch nicht verpflichtend war, der Rechtsabteilung die fertigen Vorstandsvorlagen noch einmal zu zeigen, BEVOR die Vorstände sie erhielten. Ein Verstoß gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement?

Dass Gössmann die Vorstandsvorlage zu Omega 55, in London gefertigt, erstmals 2009 gelesen habe und festgestellt hat, sie war viel zu kompliziert aufgebaut und in schwierigem Englisch gehalten, sodass selbst er „Schwierigkeiten hatte, den Text zu verstehen“.

Dass Vera S. und er eine E-Mail an den Kapitalmarktvorstand Friedrich geschrieben hatten, im Februar 2008, in dem Vera S. ihren Unmut über die Londoner Kollegen und das Zustandekommen von Omega ausdrückte und um ein Gespräch bat. Die E-Mail, die der Chefjustiziar “Brandmail” nannte, enthielt zudem einen Satz, der als Warnschuss an den Vorstand gedacht war, als gelb-rote Karte, wie es der Ex-Chefjustiziar der HSH Nordbank ausdrückte. Der Warnschuss aber hatte keine Folgen, trotz einstündigem Gespräch bei Kapitalmarktvorstand Friedrich.

Und: Dass der Vorstand 2005 als Ziel ausgegeben hatte: Die HSH Nordbank wolle mit dem Börsengang 2008 in die Top 10 der global agierenden Banken aufsteigen, also zu Giganten wie Goldman Sachs, JP Morgan, UBS, Bank of America, Deutsche Bank …, die Billionen von Euro und Dollar bewegen.

(Chefjustiziar Wolfgang Gössmann ist am 4. August 2010 aus der Bank ausgeschieden. Die HSH kündigte ihm zum 30. September 2011 wegen des Verdachts auf Untreue. Das Arbeitsgericht Hamburg bestätigte die Entlassung als rechtens.)
 

Ein Gedanke zu „Ex-Chefjustiziar Gössmann: „War nicht eingebunden in Omega 55.“

  • 27. November 2013 um 22:05
    Permalink

    Aha, die Mitarbeiter arbeiten und entscheiden völlig eigenverantwortlich – und Herr Gössmann bekommt sein Gehalt für was genau eigentlich ?

    Immerhin hat er genug verdient, um sich Anwälte wie Gernot Lehr (Medienanwalt von Christian Wulff) leisten zu können:

    http://www.redeker.de/main-V2.php/de/news/pm20120327.html

    Und obwohl ja seine berufliche Existenz – wie es in der oben zitierten PM heisst, zerstört ist, reicht es jetzt immer noch für den Prof. Bernd Müssig…

    Antwort

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