BGH verhandelt Freisprüche im HSH Prozess am 12. Oktober

Der BGH wird in gut drei Wochen in Leipzig über die Freisprüche im HSH Prozess (Untreue-Verfahren) urteilen. Dann wird sich zeigen, ob sie Bestand haben oder die Richter am Bundesgerichtshof sie aufheben. Die Bundesanwaltschaft hatte nach langem Aktenstudium jedenfalls im Februar beantragt, die Freisprüche des Hamburger Landgerichts aufzuheben.

Bundesanwaltschaft rügte Freisprüche im HSH Prozess

Grund: Die Richter am Landgericht hätten in ihrem Urteil das materielle Recht fehlerhaft angewendet. Die Bundesanwaltschaft rügte die Freisprüche  der Sache. (BGH-AZ: 5StR 134/15)

Die Bundesanwälte sind der Ansicht, dass es bei einer festgestellten Pflichtverletzung keine „Evidenz“ brauche. Mit einer fehlenden Evidenz hatte die Strafkammer im Juli 2014 die Freisprüche begründet, obwohl sie den angeklagten Ex-Vorständen umfassende Pflichtverletzungen nachgewiesen hatte. Werden Pflichtverletzungen rundweg bejaht, könnten diese aber nicht „nicht schwerwiegend“ sein, argumentiert die Bundesanwaltschaft.

Den Termin für die Hauptverhandlung der Revision hat der BGH auf Mittwoch, den 12. Oktober, 10 Uhr gelegt.

Wer sich nochmal auf den Urteils-Stand bringen möchte, lese bitte hier nach:

 

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