Wird Neuverhandlung im Strafprozess gegen die 6 Ex-HSH-Vorstände fallen gelassen?

Im Oktober 2016 urteilte der BGH: Die Freisprüche im Strafprozess gegen die 6 Ex-Vorstände der HSH Nordbank wegen Untreue und Bilanzfälschung enthalten “durchgreifende Rechtsfehler“. Sie sind folglich nichtig und wurden an das Landgericht Hamburg zurückgegeben. Zur Neuverhandlung.

Das war vor 2 Jahren. Richtig, vor zwei Jahren! Seitdem hat das Landgericht ganz viel anderes zu tun, als sich mit der Neuverhandlung der Pflichtverletzungen der 6 Ex-Vorstände der HSH Nordbank zu beschäftigen. Seither warten auch die Angeklagten Hans Berger, Joachim Friedrich, Prof. Dirk-Jens Nonnenmacher, Peter Rieck, Hartmut Strauss und Bernhard Visker auf ein neues Urteil.**

Wird Neuverhandlung verschleppt?

Was ist los in unserem Land? Ist das ein Rechtsstaat? In dem eines unserer obersten Gerichte den Freisprüchen in einem richtungsweisenden Strafverfahren “durchgreifende Rechtsfehler” bescheinigt und es eine Neuverhandlung verlangt. Das zuständige Gericht aber dieser Aufforderung nicht nachkommt? Und dass Angeklagte jahrelang im Ungewissen gelassen werden?

Der Strafprozess wegen Untreue und Bilanzfälschung begann – kurz zur Erinnerung – im Juli 2013. Vor 5 Jahren. Das verhandelte Geschäft liegt mittlerweile 10 Jahre zurück.

Wenn unser Rechtsstaat richtungsweisende Urteile im Bankensektor, der Europa und Deutschland an den Rand des Ruins manövriert hat, derart nachlässig behandelt, stellen sich sehr viele Fragen.

Zum Beispiel, wie unabhängig weisungsgebundene Behördenmitarbeiter wie Staatsanwälte agieren. Und wie es sein kann, dass Bankvorstände trotz nachweislicher Verfehlungen vor Strafe ziemlich sicher sind in unserem Land.

Gibt es statt Neuverhandlung schon einen Deal?

Wäre der Wille zur Neuverhandlung da, würde es sie auch geben. Da bin ich überzeugt. Zumal bei einem so wichtigen Fall wie der HSH Nordbank. Durch das Vorgehen auch dieses Vorstands fehlen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein auf Jahrzehnte viele Milliarden Euro. Für die HSH Nordbank haben sich die Länder über beide Ohren verschuldet, was zu Lasten aller Bürger’innen geht und zukünftiger Generationen.

Nicht zu vergessen: Kein Bankvorstand weltweit wurde bisher für seine Pflichtverletzungen, Untreue, Manipulationen, Bilanzfälschung etc. im Vorfeld der Finanzkrise verurteilt.* Dabei sind diese offensichtlich und im Fall der Ex-HSH-Vorstände wurden Pflichtverletzungen und Bilanzfälschung auch vom Gericht bestätigt. Nur nicht als gravierend befunden.

Wird ein Deal bereits vorbereitet?

Die Linke in Hamburg hat dazu ihre eigene Theorie. In der vergangenen Woche berichtete die Wirtschaftswoche, dass sich die Bank mit der Manager-Haftpflichtversicherung der Vorstände darauf verständigt haben soll, der Bank 50 Mio. Euro zu zahlen – wenn die HSH Nordbank im Gegenzug eine Schadenersatzklage gegen die Vorstände fallen lässt, die derzeit noch in der Schwebe ist. 50 Mio gegen zivilrechtliche Ansprüche der Bank gegen ihre früheren Vorstände.

Ein ungewöhnlicher Vorgang, wie Joachim Bischoff und Norbert Weber auf vorort-links schreiben:

“Es irritiert in der Ursprungsmeldung, dass die Versicherung als Gegenleistung von der HSH Nordbank verlangen soll, nicht weiter gegen die Ex-Vorstände zivilrechtlich vorzugehen. Es ist schlichtweg nicht vorstellbar, dass eine Versicherungsgesellschaft derartiges verlangt. Üblich ist allerhöchstens, dass sie von dem Geschädigten  verlangt, im Gegenzug für die angebotene Schadenersatzleistung die Versicherung selbst von weiteren Anspruchsleistungen zu befreien. Das hat jedoch nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Bank gegen die Ex-Vorstände und damit Schädiger zu tun.

Artikel bei vorort-links: HSH Nordbank – aus den Augen, aus dem Sinn

 

** Nachtrag vom 22. Januar 2019:

In einer früheren Version hatte ich unter den Angeklagten Prof. Norbert Gatzweiler aufgezählt. Herr Gatzweiler ist freilich nicht angeklagt und war es zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr hat er im Prozess den Angeklagten Peter Rieck vertreten. Ich bitte das zu entschuldigen. Stattdessen hätte Prof. Dirk-Jens Nonnenmacher in der Aufzählung stehen müssen.

 

* Nachtrag vom 11. November 2018:
Ein aufmerksamer Leser hat mich darauf hingewiesen, dass doch ein Banker für seine Machenschaften rund um die Finanzkrise verurteilt wurde. Es ist der Ex-IKB-Vorstandschef Stefan Ortseifen.

Er wurde 2010 wegen Börsenmanipulation vom Düsseldorfer Landgericht zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Und zu 100.000 € Geldbuße. Das Urteil bestätigte im August 2011 der BGH.

 

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