Staatsanwälte sehen schwere Untreue und Bilanzfälschung als bewiesen an.

Staatsanwälte im HSH Prozess Fink und Wegerich
Staatsanwälte Fink (l.) und Wegerich

Sie waren die Hauptpersonen an diesem Mittwoch im großen Saal des Landgerichts Hamburg – und sie kamen als letzte: die Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink. Kurz vor halb zehn strebten sie ohne Eile in den Saal, Wegerich holte noch rasch zwei Flaschen Wasser. Er wußte: er hält ein langes Schlusswort am Ende dieses Mammut-Prozess von 58 Verhandlungstagen. Etwa viereinhalb Stunden plädierten Wegerich und Fink – mit Überraschungen.

Nonnenmachers Mini-Einkommen 

Als Prolog breitete Karsten Wegerich noch einmal die Einkommensverhältnisse von Dirk Jens Nonnenmacher aus. Der angeklagte Mathematiker hatte dem Gericht ein Jahreseinkommen von 12.000 Euro genannt. Diese Angabe hatte Wegerich bereits am 57. Verhandlungstag für zu “rudimentär” bezeichnet und Nachbesserung gefordert.

Diesen Seitenhieb hatte ich damals links liegen gelassen; ich fand, er tut nichts zur Sache. Die heute im Publikum sitzenden, zahlreichen Medienvertreter aber schrieben zuverlässig eifrig mit und zitierten den Staatsanwalt später genüsslich – siehe z.B. hier und hier

Der Vorsitzende Richter Tully verstand Wegerichts “Ansinnen” aber auch diesmal nicht, “weder im Ansatz noch im Detail”. Ausgerechnet Nonnenmachers Verteidiger Wagner setzte dem Ganzen aber die Krone auf in dem er erklärend sinngemäß sagte, sein Mandant ginge wegen des Prozesses keiner Beruftstätigkeit nach und bei der Summe handele es sich um laufendes Einkommen und man wisse ja, wie die Zinsen derzeit stehen. Das lässst mich schlussfolgernd überschlagen, dass Dirk Jens Nonnenmacher schätzungsweise 600.000 Euro irgendwo parkt, bei einem unterstellten Zinssatz von ca. 2% pa. 

Legale Bilanztricks, Finanzkrise und 50-Mio-Schaden

Nachdem Wegerich den Journalisten schon mal etwas Schreibfutter angeboten hatte, begann 10:20 Uhr Maximilian Fink. Er leitete das Plädoyer ein, beschrieb das Umfeld der HSH ab dem Jahr 2005, wie die Vorstände 2007 auf die Finanzkrise intern reagiert hatten, wie das Finanzgeschäft Omega 55 funktioniert, dass es ein regulatorisches Arbitrage- und dazu ein Kreislaufgeschäft war, mit dem sich die Gegenpartei BNP Paribas risikofrei gestellt hatte, kein Rechtsgutachten für das Gesamtgeschäft dokumentiert ist und dass bereits zum Vertragsabschluss im Januar 2008 ein Vermögensschaden von mehr als 50 Millionen Euro bestand.    

Ein zahmer Staatsanwalt

Kurz vor 11 Uhr gab Staatsanwalt Fink das Wort an seinen Kollegen Karsten Wegerich. Auch der blieb wie Fink für das Plädoyer sitzen. Die Anklageschrift hatte er im Juli noch stehend verlesen – und mit Kampfgeist. Diese Haltung blitzte beim Plädoyer nur noch selten durch. Wegerich sprach ruhig, analysierend und verzichtete fast vollständig auf Polemik. Wo war seine Angriffslust geblieben?

Zuerst fasste Wegerich das, was die Angeklagten Berger, Nonnenmacher und Strauß vor Gericht gesagt hatten, zusammen. Um dann sein Fazit des Verfahrens zu ziehen:

Den Angeklagten sei durch Urkunden, Zeugen und die Gutachter eine gemeinschaftliche Untreue nachgwiesen worden, den Angeklagten Nonnenmacher und Friedrich zudem die unrichtige Darstellung der Bilanz. 

Vernachlässigte Sorgfaltspflichten

Seine Begründung beginnt Wegerich mit den Sorgfaltspflichten von Vorständen gemäß §93 Aktiengesetz. Diese Pflicht hätten die 6 Angeklagten nicht eingehalten. Sie haben auf einer “unzureichenden Informationsgrundlage” die Entscheidung für Omega 55 getroffen.  Omega 55 hätte überhaupt “nicht genehmigt werden dürfen“, weil die Vorstandsvorlage “Widersprüchliches und Unzulänglichkeiten” enthalten habe, außerdem “Hinweise” der beteiligten Mitarbeiter. Insgesamt werde die Darstellung dem Risiko von Omega 55 “nicht gerecht”. 

Nicht nachgefragt

Alles das haben die Vorstände “bewußt ignoriert”. Dabei hätten sie “nachfragen müssen”, sie hätten alle Informationsquellen zur Risikoabschätzung ausschöpfen müssen, das wäre “pflichtgemäß gewesen”, da mache sich Wegerich die Aussagen des Gerichtsgutachters Christoph Hultsch, Wirtschaftsprüfer bei Ernst&Young, “zu eigen”, wie er sagte. Plausiblitätprüfungen allein genügten nicht.   

Am Gutachter des Verteidigers Norbert Gatzweiler, Dr. Dieter Glüder, IKB-Vorstand, bemängelte Wegerich, es habe nicht zu dessen Glaubwürdigkeit beigetragen, dass er auf die Fragen des Gerichts oft ausweichend geantwortet habe. Er sehe auch einen “Interessenskonflikt” bei dem “fürstlich entlohnten” Banker. Nach Glüders Verständnis sei – so Wegerich – ein Vorstand ein “Wünschender”, der Eckpunkte festlege, die die Mitarbeiter dann auszufüllen haben, aber nicht ein “verantwortlicher Entscheider”. 

Wegerich bejaht auch die Großkrediteigenschaft bei Omega 55 und damit die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder.

Keine entscheidungsreife Situation

Nach der einstündigen Mittagspause wandte sich Staatsanwalt Wegerich der Begründung der schweren Untreue zu.  

Die von den Vorständen gewünschte Entlastung des Eigenkapitals der HSH sei “objektiv nicht” eingetreten, so Wegerich. Das ergebe sich aus den Vorgaben der Bankenaufsicht Bafin, ihren Rundschreiben. Omega habe im Gegenteil das Eigenkapital der HSH zusätzlich belastet – durch die Verbriefung in Teil-B des zweiteiligen Finanzgeschäfts.

Im Verfahren sei auch kein Nachweis erbracht worden, dass Omega 55 als Gesamtkonstrukt den intern vorgeschriebenen Prüfprozess durch die Abteilung Neue-Produkte-Neue-Märkte durchlaufen habe. Dort wurde sich nur Teil-A angesehen. Außerdem fehle eine Dokumentation der aufsichtsrechtlichen Prüfung, die ebenfalls zwingend war. 

Damit lag für die Staatsanwaltschaft “keine entscheidungsreife Situation” vor, die Vorstände hätten die Transaktion folglich “im Blindflug” genehmigt. Und das auch noch auf Grundlage einer Vorstandsvorlage, in der das “Risiko nicht hinreichend nachvollziehbar dargestellt” war, weil z.B. nur eine Beispiel-Verbriefung angegeben war und nicht die konkrete, weil die Schwächen der Ratings bekannt waren, weil Angaben zu Erträgen und Kosten fehlten.    

Londoner Niederlassung: Persönlich unzuverlässig?

Wegerich sprach auch die unkritische Haltung der Vorstände gegenüber der Niederlassung London an. Die für Omega federführende Niederlassung London konzipierte gewöhnlich keine Entlastungstransaktionen. Das war gewöhnlich die Sache der Kieler Kollegen. Das hätte die Vorstände dazu veranlassen müssen, genauer hinzusehen. Die Banker wußten auch, dass der Leiter der Londoner Niederlassung Luis Marti-Sanchez im Verdacht der persönlichen Bereicherung stand, so Wegerich. Sie hätten deshalb Grund gehabt, ihm nicht zu vertrauen.

Der 50 Mio Schaden der Frühstücksdirektoren

Wegerichs Fazit: Ohne inhaltliche Befassung haben die Vorstände im Blitzverfahren entschieden, wie “Frühstücksdirektoren”. Mit diesem Verhalten haben sie fremde Vermögensinteressen verletzt und “kausal” einen Vermögensschaden von rund 50 Millionen Euro im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses “herbeigeführt”. Das hatten die Rechnungen des zweiten Gerichtsgutachters Prof. Martin Hellmich ergeben. Damit sei der Tatbestand der Untreue erfüllt, weil auch von Beginn an bei Omega 55 ein Schaden eingetreten sei.  

Bedingter Vorsatz

Dass die Vorstände vorsätzlich gehandelt haben, daran ließ Karsten Wegerich keinen Zweifel. Er unterstellte den Angeklagten aber nur “bedingten Vorsatz”, nicht direkten, obwohl er dazu ausführlich Stellung bezog.

Den Vorsatz leitet Wegerich u.a. davon ab, dass die Vorstände gegen eigene, interne Beschlüsse verstießen, als sie Omega genehmigten. Sie hatten Mitte 2007 erkannt, dass Geschäfte wie Teil-B von Omega eine Art Ummantelung von Risiken und damit Bilanzkosmetik ist und davon wollte man die Finger lassen. Die Vorstände kannten auch die turbulente Marktentwicklung ab Mitte 2007 und sie hatten längst erkannt, dass die Größe ihres Kreditersatzgeschäftes zur Bedrohung werden könnte. 

Dass z.B. Ex-Vorstandschef Hans Berger davon ausgegangen sei, dass im B-Teil von Omega keine Anleihen und Kredite von Banken steckten, sondern nur von Unternehmen und Staaten, wies der Staatsanwalt als Schutzbehauptung zurück. Denn wenn dem so wäre, wäre die Vorstandsvorlage widersprüchlich gewesen und das hätte Nachfragen auslösen müssen. 

Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich bescheinigte Wegerich sogar “Verschleierung” und das Unterdrücken von Transparenz, worin sich Friedrichs pflichtwidriges Verhalten zeige: Er habe die Nebenabreden zu Omega nicht offengelegt und die Meldung an die Bafin wurde manipuliert. 

Alles nur wegen des Börsengangs?

Dennoch haben am Ende die Vorstände Omega 55 genehmigt und in Kauf genommen, dass ein Schaden entsteht. Warum? Um den beplanten Börsengang der Nordbank zu sichern, ist sich Wegerich sicher. Davon hätten die Vorstände auch persönlich profitiert, etwa durch Tantiemen und höhere Grundgehälter.

Aber nicht nur die Untreue sah der Staatsanwalt als erwiesen an, sondern auch die Bilanzfälschung, die Dirk Jens Nonnenmacher und Joachim Friedrich vorgeworfen wird.

Nonnenmacher und Friedrich hätten eingreifen müssen

Teil-B von Omega war nachweislich falsch bilanziert worden zum 31.3.2008, wodurch die HSH Nordbank im ersten Quartal 2008 mit einem 80-Mio-Gewinn dastand, statt mit einem 30-Mio-Verlust. Das sah gut aus kurz vor dem Börsengang und einer heraufziehenden Finanzkrise. Und das vermarktete die HSH auch genau so in ihrer Pressemitteilung: “(…) hat wie erwartet das 1. Quartal mti einem Gewinn abgeschlossen (…)”

Diese Aussage habe eine “erhebliche Bedeutung” in der heraufziehenden Finanzkrise für die Eigentümer der Bank gehabt, für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Bilanz zeigte die Ertragskraft der Nordbank. Wegerich findet, die Vorstände hätten das bewußt so dargestellt. Denn beide wußten von der internen Einschätzung, dass Verbriefungen wie Teil-B von Omega 55 “Bilanzkosmetik” ist.

Mit Dirk Jens Nonnenmacher habe ein Umdenken in der Bank Einzug gehalten, hatte ein Zeuge ausgesagt. Nonnenmacher war also “sensibilisiert” für das Thema. Er hätte korrigierend eingreifen müssen, so Wegerich. Außerdem sei Nonnenmacher kompetent. Deshalb hat Wegerich “keinen Zweifel, dass Herr Nonnenmacher die fehlerhafte Bilanz erkannte”.

Und auch Friedrich war am Diskurs beteiligt, hatte selbst in Telefonkonferenzen “intensiv” über dieses Thema diskutiert, so Wegerich.

Fazit des Staatsanwalts: Beide kannten die Problematik und griffen nicht ein.

Bewährungsstrafen und Geldbußen

Nach vier Stunden war es dann endlich so weit: Karsten Wegerich wandte sich dem “Strafmaß” zu. Augenblicklich waren wieder alle Journalisten wach, ein geschäftiges Gemurmel durchflog den Saal. Wegerich aber spannte die Journalisten auf die Folter.

Als “strafverschärfend” sehe er u.a. den

  • zweistelligen Vermögensschaden in Höhe von 50 Millionen an
  • die ungeheuerliche Summe der Transaktion
  • das hohe Maß an Pflichwidrigkeit
  • diverse Verstöße gegen die Business-Judgement-Rule und
  • die unangemessene Informationslage.      

 

Überraschenderweise brachte Wegerich anschließend eine viel längere Liste strafmildernder Gesichtspunkte zu Gehör. U.a. 

  • dass hier ein untypischer Fall von Untreue vorliege 
  • keine unmittelbare Bereichung festgestellt werden konnte
  • die Tat sechs Jahre zurückliege
  • die Vorstände mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben
  • die Banken das Ausmaß der sich anbahnenden Finanzkrise nicht vorhersehen konnten 
  • Dirk Jens Nonnenmacher erst kurzzeitig als Finanzvorstand in der HSH Nordbank arbeitete
  • es ein sehr komplexer Sachverhalt sei
  • statt eines endgültigen Schadens von fast 160 Mio (im Jahr 2010) ein hypothetischer Marktpreis / Schaden vorliege (die rd. 50 Mio)
  • dass drei der Angeklagten vor Gericht ausgesagt hatten
  • die unrichtige Darstellung in der Bilanz in absoluten Zahlen keine erhebliche Abweichung darstellte.

 

Bis auf die Schadenshöhe und -berechnung zählte der Staatsanwalt damit nichts Neues auf. Alles Genannte war schon zu Prozessauftakt bekannt. 

Maximal 3 Jahre Bewährung und 150.000 Euro Geldbuße 

Und dann benannte Karsten Wegerich das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß für die Angeklagten, abgestuft nach ihrer strafrechtlich relevanten Verantwortung.

Joachim Friedrich: 1 Jahr und 10 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung zu 3 Jahren und einer zu zahlenden Geldbuße von 100.000 Euro

Peter Rieck: 1 Jahr und 6 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung auf 3 Jahre und einer Geldbuße von 75.000 Euro

Hartmut Strauß: 1 Jahr und 3 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 60.000 Euro

Dirk Jens Nonnemacher: 1 Jahr und 3 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 3 Jahre und Geldbuße von 150.000 Euro

Hans Berger: 1 Jahr Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 50.000 Euro

Bernhard Visker: 10 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 40.000 Euro

Staatsanwaltschaft eingeknickt?

Selbst Tage später frage ich mich immer noch, was die Staatsanwaltschaft angesichts der vielen Pflichtverletzungen und des nachgewiesenen Vermögensschadens dazu bewogen hat, diese strafmildernen Umstände zu benennen, die für mich teilweise banal und nicht abmildernd sind, und der Staatsanwaltschaft von Anfang an bekannt waren. 

Eine falsche Bilanz ist auch dann falsch, wenn nur ein Cent falsch gebucht wurde (im Extremfall). Zumindest unter Wirtschaftsprüfern. Und gerade weil es ein komplexer Sachverhalt ist, stehen die Banker vor Gericht. Nicht wegen einer einfachen Sache. Und ab wann ist ein Vorstand dann ein Vorstand, der in der Pflicht steht? Nach zwei Monaten offenbar noch nicht, siehe Wegerich.    

Ich werde daraus nicht schlau. Vielleich wissen Sie, liebe Leser, Rat? 

Das Verfahren hat die Argumente der Anklageschrift bestätigt und teilweise präzisiert. Bis auf die andere Schadenshöhe, ein immer noch zweistelliger Millionenbetrag, hat sich nach meiner Auffassung nichts Wesentliches geändert. Und dann die Forderung nach Bewährung? 

Vielleicht konnte die Staatsanwaltschaft in der Gesamtbetrachtung nicht anders. Sie zeige jedenfalls “Augenmaß” mit ihrer Strafforderung, sagte Wegerich, und sie habe keine “Hexenjagd” veranstaltet. 

Mit diesen Worten hätte es Wegerich belassen können, sich selbst gut darzustellen. Er aber zitierte als Schlusswort seines Plädoyers Gerichtsgutachter Christoph Hultsch – und machte sich damit dessen klare Aussage und Haltung zu eigen: “Es ist erstaunlich, dass so eine Entscheidung zustandegekommen ist.” 

 

Ein Gedanke zu „Staatsanwälte sehen schwere Untreue und Bilanzfälschung als bewiesen an.

  • 3. Juni 2014 um 20:51
    Permalink

    Zahme Staatsanwaltschaft ? Gabs zu deren problematischen Rolle in viele Verfahren nicht vor kurzem eine Spiegel-Titelgeschichte ?

    Auch hier ist eine gewisse Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft (als weisungsgebundene Behörde) aus der Politik mE nicht ausgeschlossen. Vielleicht meint man jetzt in Hamburg und Kiel einen Schlussstrich zu brauchen, damit die Bank mal eine Chance hat, aus den Negativschlagzeilen herauszukommen.

    Unglaublich, dass Herr Nonnenmacher in Bezug auf seine Vermögensverhältnisse das Tricksen nicht sein lassen kann. Unabhängig von der vom Gericht noch zu bestimmenden Strafe, hat er sich bereits eine Art Buße in Form von Medienöffentlichkeit eingefangen. Es gibt ja nahezu keinen Artikel über dieses Verfahren, der ohne ein Bild von Herrn Nonnenmacher auskommt – und dies sind in der Regel keine vorteilhaften Aufnahmen. Beim Brötchenholen werden die übrigen Vorstände wohl weitgehend unbehelligt sein – Herr Nonnenmacher wird den einen oder anderen prüfenden Blick bekommen.

    Irgendjemand hatte einmal geschrieben, dass schon die Eröffnung der Anklage in diesem Verfahren eine Niederlage für die HSH Nordbank wäre. Was hat das Verfahren nun sonst noch alles zu Tage gefördert: Die Bank ist routinemäßig Geschäften mit Großkreditvolumen nachgegangen, mit deren Risikomanagement sie nach Aussagen kompetenter Gutachter und Wirtschaftsprüfer vollständig überfordert war. Nur die HSH Nordbank ? Nur die Landesbanken in Deutschland ?

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