Verteidiger: Joachim Friedrich hat sich mit Entscheidung “wohl gefühlt”.

Eigentlich war vorgesehen, dass am 60. Verhandlungstag, Mittwoch dem 25. Juni, vier Verteidiger plädieren. Ein ambitionierter Plan. Das Gericht schaffte nur zwei. 

Nach dem fast zweistündigem Schlussvortrag von Reinhard Daum am Vormittag legte das Gericht eine einstündige Mittagspause bis 13:15 Uhr ein. Überraschenderweise sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully dann, man wolle jetzt Anwalt Wolfgang Prinzenberg hören, der Joachim (Jochen) Friedrich vertritt, und dann “den Prozess erschöpft unterbrechen”. Den langen, komplexen Plädoyers Wort für Wort, Gedanke für Gedanke zu folgen, ist also auch für Juristen anstrengend, für Nichtjuristen ist es das ohnehin und außerordentlich mühsam dazu. 

Für Joachim Friedrich fordert die Staatsanwaltschaft die höchste Strafe – 1 Jahr und 10 Monate Haft, auszusetzen auf Bewährung zu 3 Jahren und einer zu zahlenden Geldbuße von 100.000 Euro. Sie sehen in ihm den Hauptverantwortlichen nach Ressortzuständigkeit der Vorstände. Friedrich war Kapitalmarktvorstand, seine Mitarbeiter haben Omega 55 initiiert. 

 

Friedrich Prinzenberg 2014
Joachim Friedrich (l.) mit Anwalt Wolfgang Prinzenberg am Tag des Plädoyers.

Es geht um Rechtsfrieden, nicht um Gerechtigkeit

Strafverteidiger Wolfgang Prinzenberg ging ebenfalls ans Rednerpult und hatte sich sogar einen Beamer hinstellen lassen. Als Einstieg wählte er eine Analogie zum Film “Wie alles begann …”. Das, was die Richter in der Verhandlung jedenfalls gehört haben, sei nur der Vorspann zum Film gewesen. Der Hauptfilm, die Finanzkrise, habe fast nichts mit dem “Geschehen Ende 2007” zu tun (um das es aber vor Gericht geht). 

Wie zuvor Anwalt Daum wandte sich auch Prinzenberg als erstes den staaatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu. Die Staatsanwaltschaft hatte, so stellte es Prinzenberg dar, nach einer Stellungnahme ihrer 10-köpfigen Ermittlungsgruppe diese ausgetauscht. Haben wir es hier also nicht mit einer objektiven Bewertung von Ermittlungsergebnissen zu tun, fragte sinngemäß Prinzenberg rhetorisch. Er unterstellte den Staatsanwälten einen “interessensgeleiteten Vortrag” und eine Anklage, von der “fast nichts übrig geblieben ist”. 

Und er belehrte: Beim Strafrecht gehe es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Rechtsfrieden. 

 

Die beste Bank der Welt – trotz Rekordstrafe?

Prinzenberg arbeitete anschließend die fachliche Kompetenz von Joachim Friedrich heraus, dass er 16 Jahre in Banken gelernt und Entscheidungen getroffen habe. Das Gericht solle das wissen, damit – so der Anwalt – es beurteilen könne, worauf sich Friedrich verlassen “durfte und musste”. Er trumpfte damit auf, dass Friedrich vor seiner HSH-Zeit u.a. bei der “besten Bank der Welt” mit dem “besten Risikomanagement der Welt” gelernt und gearbeitet habe – bei der US-Bank J.P.Morgan. (Friedrich ist Industriekaufmann, lernte das Bankgeschäft als Trainee ab 1990 bei J.P. Morgan, war später dort in Frankfurt ein Managing Director, wechselte 2002 als Bereichsleiter zur DZ-Bank und im Mai 2007 als Vorstand zur Nordbank.)

(Dass ausgerechnet J.P.Morgan 2013 eine Rekordstrafe von 13 Milliarden US-Dollar an die US-Regierung zahlen musste, weil sie 2006 nachweislich Geschäfte getätigt hatte, die die Finanzkrise mit verursacht haben, ficht den Verteidiger dabei offenbar nicht an. Mal abgesehen von den unzähligen Negativschlagzeilen um J.P.Morgan. Und diese Bank soll als Beleg der Risiko-Fachkompetenz von Friedrich dienen?) 

 

Bestens informiert 

Außerdem habe Friedrich ein HSH-internes Kommittee geleitet, das sich wöchentlich mit der Risikoorganisation und -steuerung beschäftigt habe. Friedrich war folglich darüber informiert, was in der Sparte Kapitalmarkt los war und welche Finanzgeschäfte anstanden. 

Die HSH fühlte sich außerdem “sicher” mit Verbriefungen wie den Teil-B von Omega, der Single Tranche Collateralizes Debt Obligation STCDO, denn sie bot sogar ihren Kunden solche Verbriefungen an, so Prinzenberg. Kurz: Friedrich brauchte keine weiteren Informationen, um die Vorstandsvorlage von Omega 55 zu verstehen, die im übrigen sichtlich umfangreich, informativ und verständlich für Friedrich war.

 

Bestens geprüft

An dieser Stelle wandte sich der Verteidiger der Vorstandsvorlage direkt zu. Er warf über den Projektor einzelne Textpassagen hinter sich an die Wand, um zu beweisen, dass die Rechtsabteilung und die Risikofachleute den Deal umfassend und intensiv geprüft haben. Er führte als Beleg dafür u.a. den blau von mir umrahmten Satz an – siehe Bild unten – aus dem hervorgeht, dass die Risikoabteilung einen Fehler in der Vorstandsvorlage gefunden hatte. 

Den Satz darüber, in dem rot von mir unterstrichen steht, dass der Zeitrahmen für die Prüfung “extrem eng” (extraordinary tight) und “unzureichend kurz” (inadequately short”) war, ließ er außen vor. Wie aber kann eine Prüfung umfassend sein, wenn der Risikofachmann den Zeitrahmen dafür als extrem eng und unzureichend kurz bezeichnet? (Er hatte dazu nur ein Wochenende Zeit.”

Votum Kredit-Risikoabteilung Ausschnitt
Auszug aus dem Risiko-Votum für Omega 55 in der Vorstandsvorlage

Der einschränkende Satz des Risikofachmanns der HSH war klar und deutlich für alle im Gerichtssall zu lesen. Das Gericht kennt das Risikovotum sowieso. Wieso dann diese Zitate im Plädoyer? Einer der Strafverteidiger schien ebenfalls nicht glücklich mit diesem Vorgehen zu sein, denn er drehte sich zu einem Verteidigerkollegen um und zog kaum wahrnehmbar die Augenbrauen nach oben.  

 

Bestens vorbereitet

Friedrich hätte bei Omega 55 eingreifen müssen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gesagt. Prinzenberg nahm diesen Vorwurf auf und fragte rhethorisch, warum sein Mandant das Geschäft nicht gestoppt habe, obwohl er das als verantwortlicher Marktvorstand gekonnt hätte, weil er als letzter die Vorstandsvorlage unterschrieben hatte

Friedrich habe sich auf informierter Basis mit der Entscheidung “wohl gefühlt”, beantwortete Prinzenberg diese Frage. Er sah die Erfassung und Überwachung (Prinzenberg sagte Monitoring) von Omega als “gesichert” an. 

Um zu begründen, dass Friedrich informiert war, projizierte der Anwalt zuerst eine eMail vom 27. November 2007 an die Wand, in dem der für Omega zuständige HSH-Jurist Sascha E. seine Gedanken zu Teil-A niedergeschrieben hatte (der Kapital-Entlastungstransaktion). Das war zweifelsfrei vor allem im einleitenden Satz der eMail zu lesen. Prinzenberg nutzte die eMail aber als Beleg, dass die Rechtsabteilung detailliert Kenntnisse vom Gesamtgeschäft Omega 55 hatte, also auch von Teil-B. Aus der präsentierten eMail konnte ich aber nicht erkennen, wo Teil-B genannt wurde oder das Gesamtgeschäft. Für mich ging es in der eMail nur um Teil-A. Fragen aus dem Publikum sind aber ja nicht erlaubt … 

Prinzenberg zitierte weiter aus eMails der Rechtsabteiliung, um Friedrichs hohen Informationsstand der Rechtsprüfung zu zeigen und zu belegen, dass keiner der Juristen je “Zweifel an Omega 55 geäußert” hatte. Was also hätte Joachim Friedrich die Rechtsabteilung fragen sollen, stellte der Strafverteidiger zusammenfassend in den Raum. Außerdem habe die regulatorische Entlastung zum 31.12.2007 “bis heute Bestand” (Die Bankenaufseher Bafin und Bundesbank haben nicht darauf bestanden, dass die HSH ihre Quartalsbilanz zum 31.3.2008 offiziell korrigiert – so die zuständigen Aufseherinnen.)

 

Klagerunde  

Überhaupt gäbe es einiges im Verfahren “zu beklagen”, leitete Prinzenberg den Schlussteil seines Plädoyers ein. Er kritisierte, dass der Zeuge Steven P. aus London nicht gehört wurde, die Übersetzung der englischsprachigen Vorstandsvorlage fehlerhaft sei, die Verträge nach englischem Recht ausgelegt werden müßten, dass die Abhängigkeit des Gerichtsgutachter Hultsch von seiner Sozietät “das Gericht nicht kritisch erreicht” habe und das Friedrich wegen des Prozesses Zeit seines Lebens als “angeklagt wegen Bilanzfälschung” gebranntmarkt werde – weil die Staatsanwaltschaft nicht ordentlich gearbeitet habe. 

Prinzenberg bezeichnete die Anklage als unbegründet und wünschte sich, es gebe einen “Marktwert für Staatsanwälte, die unbegründete und schlechte Anklagen stellen”. Das war eine Retourkutsche auf die Höhen der Ordnungsstrafen für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hat die Strafen an die “Marktwerte” der Ex-Vorstände angelehnt.

 

Falschdarstellung der Bilanz war nicht wesentlich

Die falsche Darstellung des Geschäftes in der Bilanz zum 1. Quartal 2008, als die HSH statt eines Verlustes einen Gewinn auswies, bezeichnete Prinzenberg als “nicht wesentlich”. Friedrich sei auch bis November 2008 “völlig arglos” wegen der Bilanzierung der Verbriefung als Teil-B von Omega gewesen. Friedrich habe keinen Anlass gehabt, falsch zu bilanzieren. 

Am Ende seines Plädoyers schwang Prinzenberg nochmal die Keule Richtung Journalisten. Es gehe hier nicht um “Lug und Trug” und nicht um den Auslöser der Finanzkrise. Und hier habe niemand der Allgemeinheit einen Schaden zugefügt (wenn ich das richtig verstanden habe – was ist dann mit den Bürgern von Hamburg und Schleswig-Holstein, die die HSH bis heute am Leben erhalten?).  

 

Nicht leichtfertig gehandelt, deshalb Freispruch 

Welches Motiv also sollte Friedrich gehabt haben, uniformiert dem Finanzgeschäft zuzustimmen, fragte Prinzenberg zugespitzt am Ende seines Plädoyers. Es bestehe jedenfalls nicht der “Hauch eines Verdachtes, Joachim Friedrich Leichtfertigkeit bei Omega 55 zu unterstellen”.

Was auch niemand tut. Die Staatsanwaltschaft unterstellt den Angeklagten keine “Leichtfertigkeit”, das würde Fahrlässigkeit bedeuten. Sie unterstellt den Angeklagten bedingten Vorsatz. Nur vorsätzliches Handeln kann zum Tatbestand der Untreue führen, nicht Fahrlässigkeit. 

Prinzenberg ist sich jedenfalls sicher, dass das Gericht finden werde, dass Joachim Friedrich nicht zu verurteilen, sondern freizusprechen sei.

() meine Anmerkungen
Foto: Nikolaus Herrmann

2 Gedanken zu „Verteidiger: Joachim Friedrich hat sich mit Entscheidung “wohl gefühlt”.

  • 30. Juni 2014 um 12:18
    Permalink

    Hach wie schön Frau Parthum, das ist ja mal wieder popcornreif zusammengefasst:

    Neulich so bei der Mandantenverteidgung im Falle hochexplosiver Verbriefung HSH bei maximalWorstCaseScenario durch Totalverlust im mehrstelligen Millionenbereich – das Plädoyer.

    “Trommelwirbel”

    Mein Mandant war/ hat :

    1) …allerbestens informiert – Grund: Er verkauft das Zeug selber.

    2) …allerbestens geprüft – Grund: Formalfehler gefunden und für den inhaltlichen Rest dem Risikofachman ein sattes WOCHENENDE Zeit spendiert

    3) …allerbestens vorbereitet – Grund: Er hat sich richtig wohlgefühlt, weil er eine Mail gelesen hat, die nichts mit den Verbriefungen zu tun hatte.

    “Tusch”.

    Na dann.

    Freispruch.

    //beg maybe censored:(Sicher, dass Prinzenberg ekin U-Boot der Staar^tsanwaltschaft ist?)//end maybe censored

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