Der fröhliche Gerichtsgutachter, der das HSH-Urteil bewertete.

Eine entscheidende Rolle im Prozess gegen die sechs HSH-Banker spielten die beiden vom Gericht bestellen Gutachter. Da war zum einen Wirtschaftsprüfer Christoph Hultsch, Partner der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst&Young, zum anderen der Mathematiker Martin Hellmich, Professor an der Frankfurt School of Finance. Hellmich ist unter anderem Fachmann für die Bewertung von komplexen Verbriefungen. 

Wirtschaftsprüfer Hultsch hatte als erster Gerichtsgutachter die Vorstandsvorlage zu Omega 55 haarklein zerlegt und stringend ihre Mängel aufgelistet. Die Verteidiger ließen kein gutes Haar an ihm, auch nicht in ihren Plädoyers; einer stellte sogar einen Befangenheitsantrag gegen den erfahrenen Wirtschaftsprüfer. Anders die Behandlung des zweiten Gerichtsgutachters Prof. Martin Hellmich.

Prof. Martin Hellmich
Prof. Martin Hellmich

Hellmich hat selbst viele Jahre in Investmenthäusern gearbeitet. Er avancierte zum “Liebling” der Verteidigung, obwohl er einen Vermögensschaden aus Omega 55 für die HSH schon zum Vertragsanfang errechnete. Er schränkte diesen Vermögensschaden aber jovial ein. Bei seiner letzten Befragung am 53. Verhandlungstag drängte sich der Eindruck auf, als entschuldigte er sich fast dafür, dass das Rechenmodell auch im alternativen Szenario einen Vermögensschaden für Omega hervorbrachte – siehe die Berichte der Prozesstage Tag 50 und Tag  53.

Gerichtsgutachter Hellmich kommentiert Freisprüche

Der vor Gericht immer fröhlich auftretende Hellmich hat sich erstaunlicherweise nach den Freisprüchen öffentlich zum Urteil geäußert. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert ihn mit den Worten: 

“Das Gericht hat mit dem Urteil das unternehmerische Handeln geschützt. Hätte das Gericht drakonische Strafen verhängt, wäre das in der Öffentlichkeit wahrscheinlich gut angekommen.”

Ein Urteil hätte – nach Einschätzung des Bankmathematikers – die Bereitschaft vieler Vorstände gesenkt, unternehmerische Risiken zu tragen.

Zwei Aspekte gebe ich bei dieser bemerkenswerten Äußerung, die mir erst jetzt in die Augen gefallen ist, zu bedenken.

Fragliche Argumente

Das Richterteam hat eines präzise in seiner mündlichen Urteilsbegründung herausgearbeitet, nämlich, dass die Ex-Banker ihre Pflichten verletzt haben. Hätten sich die Vorstände bei ihren Mitarbeitern schlau gemacht, sich also gemäß ihres Arbeitsvertrages verantwortlich und sorgfältig verhalten und auf angemessener Informationsbasis entschieden, wäre ihnen ihre riskante Entscheidung um Omega 55 und die damit verbundenen Verluste strafrechtlich nicht um die Ohren geflogen. Ihr Fall wäre sehr wahrscheinlich nicht vor Gericht gelandet.  

Wenn die Vorstände riskante Enscheidungen treffen – und tragen – und sich vorab sorgfältig und angemessen informieren, passiert ihnen strafrechtlich nichts, auch wenn später hohe Verluste auflaufen. Nur wenn sie Verluste billigend in Kauf nehmen, ohne Bescheid zu wissen, kann es ihnen wie den sechs ehemaligen HSH-Bankern ergehen.

Das unternehmerische Handeln schützen nach meinem Verständnis also diejenigen, die Vorstände dazu ermuntern, sich im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeiten zu bewegen – und als ehrbare Kaufleute/-frauen. Die Ex-HSH-Manager haben das nicht getan, sie haben ihre Vorstandspflichten bei Omega 55 verletzt, urteilte die Kammer. Dennoch sprachen die Richter die Angeklagten frei.

Hätten die Banker außerdem tatsächlich wie Unternehmer gehandelt, also auf eigene Rechnung und Haftung, hätten sie das “sinnlose, nutzlose” Omega 55 wohl nicht abgeschlossen. Ende 2007 zog die Finanzkrise unaufhörlich herauf. In unübersichtlichen Situation konsolidiert sich eine Firma, fährt runter und geht nicht zusätzliche Risiken ein. 

Fragliche Unabhängigkeit

Das Martin Hellmich als bestellter Gerichtsgutachter sich nach einem Urteil in einer Zeitung oder Nachrichtenagentur zu Wort meldet und das Urteil bewertet, ist in der Presse nicht weiter beachtet worden. Es hat mich aber aufhorchen lassen, und sicher nicht nur mich. 

Nicht nur, dass öffentliche Kommentare von beteiligten Sachverständigen nach einem Urteil nicht angemessen sind.  Gutachter vor Gericht sind dazu verpflichtet, unparteiisch und unabhängig zu sein – im besten Fall und vor allem die vom Gericht bestellten Sachverständigen. Eine öffentlich zum Fall geäußerte, private Meinung rückt sie leicht in den Verdacht der Parteilichkeit. 

Mit der Bewertung, die Entscheidungsfreiheiten von angestellten Managern letztlich über das Einhalten ihrer Berufspflichten zu stellen, sehe ich Martin Hellmich als Gutachter in diesem Verfahren jedenfalls nicht mehr als unparteiisch an. Mit einer sehr ähnlichen Aussage wie Hellmich hatten unmittelbar nach dem Urteil zwei beteiligte Strafverteidiger die Freisprüche kommentiert – im Sinne ihrer Mandantschaft – und sich erleichtert gezeigt.

Für mich stellt sich im Rückblick deshalb u.a. diese Frage: Welchen Bewertungsmaßstab hat Gutachter Hellmich angelegt, als er vor Gericht die nicht unwichtige Einschätzung abgab, der errechnete Vermögensschaden von etwa 27 Millionen Euro könne aufgrund von Modellfehlern durchaus als “marktüblich” und „im Großen und Ganzen in-line“ angesehen werden und sei außerdem bei einem Geschäft wie Omega “nicht viel”?

Erfolgte diese Einordnung tatsächlich auf Basis mathematischer, statistischer Erfahrungen und Regeln, oder aufgrund von persönlicher Sympathie für die unbedingte Entscheidungsfreiheit von Bankvorständen?

 

Ein Gedanke zu „Der fröhliche Gerichtsgutachter, der das HSH-Urteil bewertete.

  • 29. August 2014 um 06:19
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    Wirtschaftliche Erwägungen mögen bei Prof. Hellmich im Hinterkopf auch eine Rolle spielen – er arbeitet an der “Frankfort School of Finance and Management”, die mal als “Bankakademie” gegründet wurde und eine natürliche Nähe und Verbundenheit zum privaten Bankgewerbe hat – man beisst nicht die Hand, die füttert.

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